Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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NIEDERLANDE.  —  Finanzen  Budgetentwurf).

wiewol  nicht  weniger  als  1854  und  mehr  als  1852,  1853  und  1861.
Dieselbe  Summe  hat  die  Regierung,  als  den  muthmasslichen  Ertrag  des
Jahres  1865,  auf  den  Etat  gebracht;  denn  zum  erstenmal  ward  jetzt,
gemäss  dem  Gesetz  über  die  indische  Comptabilität,  das  Colonial-Budget
den  Kammern  zur  Beschlussfassung  vorgelegt.  Damit  ist  denn  ein
Total-Ueberschuss  von  etwa  30  Mill.  Gulden  gegeben,  aus  dem  die  Ausgaben ­
  des  Mutterlandes  und  der  Colonien  zum  Theil  bestritten  werden
können.  Diese  Ausgaben  betragen  für  das  Mutterland  104’138,719  fl.
Diese  Summe  begreift  an  ausserordentlichen  Ausgaben  14%  Mill,  für
den  Bau  der  Staatsbahnen,  1  Mill,  für  die  Fortsetzung  der  Maas-Regulirung ­
  von  Rotterdam  nach  der  See,  2  Mill,  für  Amortisirung  der  Staatsschuld ­
  (einschliesslich  der  Million,  die  jährlich  für  diesen  Zweck  ausgesetzt ­
  ist).  Eine  Reihe  anderer  Posten  bringen  die  ausserorderlichen  Ausgaben ­
  auf  etwa  30  Mill.  ,  so  dass  für  die  ordentlichen  73’680,222  fl.
übrig  bleiben.  Im  vorigen  Etat  betrugen  die  ausserordentlichen  Ausgaben ­
  1’200,000  fl.  weniger,  die  ordentlichen  73’645,880  fl.  Dabei
darf  jedoch  nicht  verschwiegen  werden,  dass  dies  günstige  Resultat  nur
durch  Verminderung  der  Zinsen  der  Staatsschuld  in  Folge  der  Amortisirung ­
  um  475,000  fl.  erreicht  werden  konnte.  Andererseits  dürfen  wir
nicht  übersehen,  dass  die  Ausgaben  für  den  Unterricht  durch  die  Errichtung ­
  von  Realschulen  auf  179,000  fl.  gewachsen  sind,  dass  150,000  fl.,
ausgesetzt  für  den  Verkehr  mit  Japan,  aus  dem  indischen  Budget  herübergenommen ­
  wurden.  Die  Staatsschuld  erscheint  in  diesem  Budgetentwurfe
  mit  39’497,637  (wovon  11  Mill,  für  Tilgung),  die  Landmacht
mit  12’675,000,  die  Seemacht  mit  8'886,309  (wovon  4’  für  das  Material
und  3*4’  für  Besoldungen  und  Löhnungen).  Von  den  23*505,145  fl.
des  Departements  des  Innern  sind  20  Mill,  für  öffentl.  Bauten  und  1*4’
für  den  Unterricht  bestimmt.  Die  Pensionen  und  Wartegelder  erfordern
3  Mill.  Der  Finanzminister  kündigte  bei  Vorlage  des  Budgetentwurfs
weiter  die  Abschaffung  derGemeinde-Accisen  an;  der  hierdurch  entstehende ­
  Ausfall  soll  durch  Erhöhung  der  Auflage  auf  Spirituosen  und  durch
Ueberweisung  eines  Theiles  der  Personal-  und  Häusersteuer  gedeckt  werden, ­
  so  wie  die  Reform  des  Stempelgesetzes,  namentlich  die  Aufliebung
des  Stempels  auf  Zeitungen  und  Druckschriften.  Die  Annahme  der
letzteren  Massregel,  die  schon  in  den  Sectionen  günstig  aufgenommen
ist,  hält  das  Ministerium  für  so  gewiss,  dass  es  mit  der  englischen  Regierung ­
  eine  Post-Convention  abgeschlossen,  in  Folge  deren  schon  vom
1.  Get.  1864  das  Briefporto  von  40  Cents  auf  15  Cents  herabgesetzt
ward.  Bei  dieser  Convention  hatte  die  grossbritanische  Verwaltung  die
unmittelbare  Abschaffung  des  Stempels  auf  Zeitungen  und  Drucksachen
als  Conditio  sine  qua  non  gestellt.  Es  ist  hier  noch  zu  bemerken,  dass
das  holländische  Budget  eine  Position  für  geheime  Ausgaben  gar  nicht
kennt.  —  Nach  einem  Gesetze  vom  18.  August  1860  sollen  jedes  Jahr
wenigstens  10  Mill,  für  Eisenbahnbauten  verwendet  werden.  Die  Kosten
des  ganzen  projectirten  Schienennetzes  sind  zu  110’726,815  fl.  veranschlagt. ­
  —  Die  neuzeitige  Gestaltung  der  Finanz  Verhältnisse  verdankt  man
übrigens  unverkennbar  der  durchaus  unnatürlichen  Ausbeutung  der  ostind.
Colonien.  Es  ist  augenscheinlich,  dass  diese  Quelle  nicht  in  allen  Zeiten
flicssen  wird.  (Die  Colonialbudgets  s.  S.  374.)
            
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