DÄNEMARK. — Finanzen.
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Die wirkliche Abrechnung für ergab"
Einnahme
1) gemeinsamer Etat der Monarchie .... 15M23,74‘J
2) - - Dänemark’su. Schleswig’s 53,258
3) Specialetat für Dänemark 11’294,379
4) - - Schleswig 1*531,979
5, - - Holstein l’&67,119
Ausgabe
15’1*23,748
53,258
7*593,114
1*288,053
1*002,790
Der Ueberschuss in den Specialbudgets ward den betr. Landes-
theilen gutgeschrieben auf ihren schuldigen Beitrag zur Deckung der all
gemeinen Bedürfnisse. — Augenscheinlich standen sich die Herzog-
thümer bei dieser Einrichtung viel übler als das eigentliche Königreich.
Das Missverhältniss ward besonders durch das Verfahren bezüglich der
Domänen gesteigert. Bei der Repartition der Beiträge zu den Gesammt-
lasten ward nemlich auf die völlig ungleichen Leistungen der verschie
denen Landestheile an Domanialeinkünften gar keine Rücksicht ge
nommen. So ertrugen die Domänen 1S®%5 folgende Summen, während,
wenn diese Einkünfte nicht vorhanden gewesen, nach Maassgabe der
Bevölkerung, die weiter beigesetzten Beträge durch Steuern hätten auf
gebracht werden müssen :
wirkl. Ertrag sollte aufbringen
• Königreich 310,252 1*035,000 Thlr.
Holstein 072,011 390,750
Schleswig 730,052 293,250
Die Civilliste ward im Dec. 1803 zu 630,000 Thlr. für die ganze
Monarchie bestimmt, die Apanage für den Kronprinzen zu 25,000.
Während nun wegen der bisherigen allgemeinen Bedürfnisse
erst noch Bestimmung zu treffen ist, wurde im October 1864 dem Fol-
kething ein Specialbudget des Königreichs für das Finanzjahr 18®%,
vorgelegt, mit folgenden wesentlichen Daten: Einnahmen 8’722,301
Thlr., ncmlich: directe Steuern 4*034,125, indirecte Abgaben 1*382,150,
isländische und färörische Intraden 57,714, verschied. Einn. 3*248,212.
Ausgaben 6*161,281 , nemlich: Reichstag 60,000, Ministerium des
Innern 3*779,853, Justizministerium 989,398, für Kirchen und Unter
richtswesen 395,999 (ausser den besonderen Fonds dieses Ministeriums),
besondere Staatsschuld des Königr. 468,000, besonderes Pensionsarchiv
169,250, andere und ausserord. Staatsausgaben 298,780 Thlr. Hierzu
kommt noch der Antheil des Königr. an den gemeinschaftl. Ausgaben.
Schuld. Nach der Staatsrechnung von 18^%, betrug die gemein
same Schuld am 31. März 1863 95*734,337 Thlr. Hievon haben die
Elbherzogthümer zufolge des Friedensvertrags 29 Mill, zu übernehmen,
bleiben Thlr. üü’734,337
Anfangs Januar 1864 ward mit Hambro u. Söhne in London ein
5proc. Anlehen von 1*200,600 nominal im Curse von 93 ab
geschlossen 10*550,000
Im Nov. 1864 kam dazu ein mit Raphael u.Söhne in London abge
schlossenes weiteres 5 proc. Anlenen von 728,000 für welches
die noch ausstehenden 25 Raten (à 39,561 jf) der Ablösung des
Sundzolls durch Russland (zusammen mit 989,000 .¿"i verpfändet
wurden ; emittirt zu 94*/, : . . . 6*400,000
Zusammen Schuld 83*684,337
Durch das letzte Anlehen sollte u. a. die im Juni 1864 geschaffene
schwebende Schuld von 6 Mill. Thlr. ( Credit scheine ) wieder getilgt