Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

DÄNEMARK.  —  Finanzen.

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Die  wirkliche  Abrechnung  für  ergab"

Einnahme
1)  gemeinsamer  Etat  der  Monarchie  ....  15M23,74‘J
2)  -  -  Dänemark’su.  Schleswig’s  53,258
3)  Specialetat  für  Dänemark  11’294,379
4)  -  -  Schleswig  1*531,979
5,  -  -  Holstein  l’&67,119

Ausgabe
15’1*23,748
53,258
7*593,114
1*288,053
1*002,790

Der  Ueberschuss  in  den  Specialbudgets  ward  den  betr.  Landestheilen
  gutgeschrieben  auf  ihren  schuldigen  Beitrag  zur  Deckung  der  allgemeinen ­
  Bedürfnisse.  —  Augenscheinlich  standen  sich  die  Herzogthümer
  bei  dieser  Einrichtung  viel  übler  als  das  eigentliche  Königreich.
Das  Missverhältniss  ward  besonders  durch  das  Verfahren  bezüglich  der
Domänen  gesteigert.  Bei  der  Repartition  der  Beiträge  zu  den  Gesammtlasten
  ward  nemlich  auf  die  völlig  ungleichen  Leistungen  der  verschiedenen ­
  Landestheile  an  Domanialeinkünften  gar  keine  Rücksicht  genommen. ­
  So  ertrugen  die  Domänen  1S®%5  folgende  Summen,  während,
wenn  diese  Einkünfte  nicht  vorhanden  gewesen,  nach  Maassgabe  der
Bevölkerung,  die  weiter  beigesetzten  Beträge  durch  Steuern  hätten  aufgebracht ­
  werden  müssen  :

wirkl.  Ertrag  sollte  aufbringen
•  Königreich  310,252  1*035,000  Thlr.
Holstein  072,011  390,750
Schleswig  730,052  293,250
Die  Civilliste  ward  im  Dec.  1803  zu  630,000  Thlr.  für  die  ganze
Monarchie  bestimmt,  die  Apanage  für  den  Kronprinzen  zu  25,000.
Während  nun  wegen  der  bisherigen  allgemeinen  Bedürfnisse
erst  noch  Bestimmung  zu  treffen  ist,  wurde  im  October  1864  dem  Folkething
  ein  Specialbudget  des  Königreichs  für  das  Finanzjahr  18®%,
vorgelegt,  mit  folgenden  wesentlichen  Daten:  Einnahmen  8’722,301
Thlr.,  ncmlich:  directe  Steuern  4*034,125,  indirecte  Abgaben  1*382,150,
isländische  und  färörische  Intraden  57,714,  verschied.  Einn.  3*248,212.
Ausgaben  6*161,281  ,  nemlich:  Reichstag  60,000,  Ministerium  des
Innern  3*779,853,  Justizministerium  989,398,  für  Kirchen  und  Unterrichtswesen ­
  395,999  (ausser  den  besonderen  Fonds  dieses  Ministeriums),
besondere  Staatsschuld  des  Königr.  468,000,  besonderes  Pensionsarchiv
169,250,  andere  und  ausserord.  Staatsausgaben  298,780  Thlr.  Hierzu
kommt  noch  der  Antheil  des  Königr.  an  den  gemeinschaftl.  Ausgaben.

Schuld.  Nach  der  Staatsrechnung  von  18^%,  betrug  die  gemeinsame ­
  Schuld  am  31.  März  1863  95*734,337  Thlr.  Hievon  haben  die
Elbherzogthümer  zufolge  des  Friedensvertrags  29  Mill,  zu  übernehmen,
bleiben  Thlr.  üü’734,337
Anfangs  Januar  1864  ward  mit  Hambro  u.  Söhne  in  London  ein
5proc.  Anlehen  von  1*200,600  nominal  im  Curse  von  93  abgeschlossen ­
  10*550,000
Im  Nov.  1864  kam  dazu  ein  mit  Raphael  u.Söhne  in  London  abgeschlossenes ­
  weiteres  5  proc.  Anlenen  von  728,000  für  welches
die  noch  ausstehenden  25  Raten  (à  39,561  jf)  der  Ablösung  des
Sundzolls  durch  Russland  (zusammen  mit  989,000  .¿"i  verpfändet
wurden  ;  emittirt  zu  94*/,  :  .  .  .  6*400,000
Zusammen  Schuld  83*684,337
Durch  das  letzte  Anlehen  sollte  u.  a.  die  im  Juni  1864  geschaffene
schwebende  Schuld  von  6  Mill.  Thlr.  (  Credit  scheine  )  wieder  getilgt
            
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