Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

MEXICO.

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in  demselben  Curse,  somit  angenommen  für  66  Mill.  Fres.,  auf  Abrechnung. ­

Durch  kaiserl.  Decrete  vom  10.  und  11.  April  1864  aus  Miramar
wurde  die  Einsetzung  einer  Finanzcommission  und  Anlegung  eines
Grossen  Buches  der  Staatsschuld  angeordnet,  ln  das  Letzte  sollten  einzutragen ­
  sein:  1)  die  3proc.  engl.  Bonds  von  1851  mit  10  241,6o0  A-j
2)  eine  jährl.  Rente  von  480,000  JC  oder  12’096,000  Fres,  für  das  neue
Anlehen  von  8  Mill.  JG;  3)  eine  Rente  von  6,6  Mill.  Fres,  oder  261,905  £
für  die  an  Frankreich  überlassene  (obige)  Summe  von  66  (resp.  105)
Mill.  Fres.  ;  4)  eine  Rente  von  153,625  £,  als  Zins  der  consolidirten
(bisher  nicht  bezahlten)  Zinsen  für  das  engl.  Anlehen  von  1851.  —  Dies
ergibt  zusammen  27  561,975  £  Capitalschuld  mit  1'202,780  £  Jahres—
zins.  —  Ausser  der  in  Schuldscheinen  abgetragenen  Summe  hat  sich
aber  der  neue  Kaiser  von  Mexico  Frankreich  gegenüber  weiter  zur  Zahlung ­
  von  210  Mill.  Fres,  in  Annuitäten  von  je  25  Mill,  verpflichtet,  womit ­
  die  Kosten  der  franz.  Expedition  bis  zum  1.  Juli  1864  ausgeglichen
wurden.  Dies  ergibt  eine  Gesamratschuld  von  etwa  900  Mill.  Fres.  Capital ­
  und  etwa  40  Mill.  Fres.  Zins,  ungerechnet  die  besonderen  Entschädigungsansprüche ­
  von  Privaten  (die  berüchtigte  Jecker  sehe  b  or—
derung).  Daneben  hat  Mexico  vom  1.  Juli  1864  an  für  den  Unterhalt  etc.
der  franz.  Hülfstruppen  zu  sorgen.  (Der  Staatsbedarf  soll  18  /g,  etwa
40  Mill.  Piaster  betragen,  die  ordentl.  Einnahme  nur  11  —  13  I)
Jft7iíâr.  Dasselbe  war  früher  formationsmässig  zu  91,299  M.  bestimmt. ­
  wovon  26,353  stehend.  Nach  dem  Vertrage  mit  Frankreich
vom  April  1864  sollten  vorerst  25,000  Mann  franz.  Truppen  im  Lande
bleiben,  wofür  Mexico  pr.  Jahr  und  Mann  1000  Fres,  zu  vergüten  habe.
Diese  Truppen  würden  allmählig  zurückgezogen.  Nach  der  Räumung
bleibt  die  im  franz.  Dienst  stehende  Fremdenlegion  (etwa  6000  Mann)
noch  6  Jahre  im  Lande.  —  Seitdem  haben  Werbungen  für  den  me.^.
Dienst  in  Oesterreich  und  in  Belgien  stattgefunden.  Man  hofft  4urch
dieselben  8—9000  M.  zu  erhalten.  Unter  den  festen  Puncten  ist  Vera
Cruz  oder  vielmehr  das  Fort  von  San  Juan  d’Ulloa  am  bedeutendsten.  —
Die  ganze  Marine  besteht  nur  noch  aus  9  kleinen  Fahrzeugen,  zus.
mit  35  Kanonen  (nach  Andern  nur  aus  3  Schiffen).
Nach  einer  kaiserl.  Verordnung  vom  Jan.  1865  soll  das  Heer  folgendermassen
  formirt  werden  :

(Gendarmerie:  1  I.egion,  1945  Mann.
Infanterie  :  12  Linien-  und  2  Jägerbataill.  zu  8  Comp.,  à  84  M.  Friedensund ­
  134  Kriegsstärke.  i,  ,  -j-  i  n
Cavallerie:  G  Regim.  zu  4  Escadr.,  à  120  resp.  IGO  M.  ;  12  Präsidial-Cav.-Comp.
  (für  Sicherung  der  Nordgrenze  gegen  die  Indianer  zu  100  M.
Artillerie'.  1  Bataill.  Fussart.  mit  G  Batterien  von  72  resp.  120  M.;  1  Keg.
mit  4  berittenen  und  4  Gebirgsbatterien.  .
Zusammen  18  Generale,  114G  Offic.,  22,374  M.  im  Friedens-  resp.  30,044
im  Kriegsstande:  —  G04G  Pferde,  1000  Maulthiere  etc.
Freni'ie  Truppen:  etwa  7000  (lesterreicher,  1500  Belgier  (sämmtl.  geworben)
und  die  franz.  Fremdlegion  von  etwa  6000  M.

Sociales.  Das  Eigenthum  des  angebauten  Bodens  befindet  sich  in
den  Händen  der  überhaupt  herrschenden  Weissen.  Der  Klerus  besass
übermässigeReichthümer.  Man  schätzte  dieselben  auf  400  Mill.  Piaster.
            
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