Metadata: Neuere Zeit (Abt. 2)

Türkenkriege u. spanischer Erbfolgekrieg; Osterreich europ. Großmacht. 538 
geschrieben wurde. Während desselben aber ist es dann Kaiser 
Ferdinand 1II. gelungen, beides zu unterdrücken. Die ent— 
scheidenden Tatsachen fallen in die Jahre 1627 und 1628; 
sie gehen dem Erlaß des bekannten Restitutionsedikts für das 
Reich vom Jahre 1629 vorauf!. Waren schon im Jahre 
1621 protestantische Prediger, die politisch verdächtig waren, 
und im Jahre 1624 die protestantischen Prediger überhaupt 
aus Böhmen vertrieben worden, so erfolgte 1627 der Erlaß 
der verneuerten Landesordnung für Böhmen, die das Wahl— 
recht endgültig aufhob und die politische Selbständigkeit der 
Stände brach, und wurden weiterhin 1627 und 1628 jene 
Edikte für Böhmen und die Ferdinand unterstehenden inner— 
österreichischen Erblande veröffentlicht, die alle Mitglieder des 
Herren- und Ritterstandes, die dem Protestantismus nicht 
entsagten, dazu zwangen, ihre Güter zu veräußern und die 
Heimat zu verlassen. 185 edle Geschlechter aus Böhmen, 150 
aus Innerösterreich sind damals ausgewandert. Bürger und 
Bauern aber mußten natürlich erst recht die Heimat räumen; 
der Gesamtverlust, der allein Böhmen traf, ist von Slavata 
auf 30 000 Familien geschätzt worden. 
Natürlich aber wurde mit der Aufhebung der Gewissens— 
freiheit auch der Fall der bisherigen ständischen Freiheiten in 
den österreichischen Erbländern besiegelt. Erneuerte Landes— 
ordnungen, Manifeste einer veränderten Verfassungsanschauung 
gaben dem überall Ausdruck. Das Bürgertum trat in dem, 
was von ständischer Verfassung noch übrig blieb, ganz zurück; 
auch die Herren wollten jetzt von den Bürgern nichts mehr 
wissen; nachdem das religiöse Buündnis beider Gruppen ge— 
sprengt war, brachen die sozialen Gegensätze wieder hervor. 
Der Herrenstand aber wurde nunmehr nur zum geringen 
Teile noch von den Angehörigen des ehemaligen Uradels 
gebildet: dieser war verdorben, gestorben, ausgewandert. 
An seine Stelle waren, durch fürstliche Gnade, zugewanderte 
fremde Geschlechter oder geadelte Beamtenfamilien getreten, 
S. Band VI S. 733.
	        
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