Full text: Währung und Handel

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verliitltnis» aus diesem Gnmde gar iiielit. festgestellt werden 
kann. An der Westldiste Afrika'« und in mehreren »udamen- 
kanisclien nnd asiatischen Staaten eircnlirt in hnnter Idisthung 
englisches, holländisches, deutsches, spanisches nnd tranzosisclies 
Geld, zura Tlieil gemengt mit einheimischen Scheidemnnzen. 
Iter nächste Schritt in der Vervollkommnung des Jlunz- 
wesens ist die Feststellung einer einfachen gesetzlichen Wahrung. 
Es wird bestimmt, dass alle bedungenen Zahlungen, falls Anderes 
nicht ausdrücklich stipulirt ist, in den aus einem bestimmten 
Metalle geprägten Münzen zu leisten und zu empfangen sind. 
Münzen aus anderem Metalle werden überhaupt nie i gepi ag , 
oder wenn dies geschieht, so hleiht es gänzlich dem freien 
Verkehre überlassen, wie und in welcher Weise er dieselben 
liewerthen will. Eine derartige einheitliche Währnng hat den 
grossen Nachtheil, dass je nach der Natur des MunzmeWIs 
für den grossen oder kleinen Verkehr eine wesentliche Ei- 
schwernng entsteht. Ist das alleinige Munzmetall Silbei odei 
vollends Gold, so fehlt dem Kleinverkehre das gesetzliche 
Zahlmittel und derselbe wird auf die Stufe des Tauschhandels 
herahgedrUngt. Ein Beispiel hiefür finden wir in England zur 
Zeit wo dort Geld nur aus Silber geprägt wurde. Die kleinste 
Münze war der Silherpfennig, der 1'42fi Gramm wog und 
man sah sich daher genötliigt, diese Pfennigstücke zu halbiren 
nnd zu viertheilen, und da .selbstverständlich auch dies nicht 
genügte, gaben die Krämer auf eigene Hand Knpftrniunzeii 
aus, die, da sie einem wirklichen Bedürfnisse entsprachen auch 
„ein genommen wurden. Ist dagegen das Wiihrungsnieta 1 eines 
der line,Heu, wie es z. B. im vorigen .labrlmnderte in Schweden 
und Russland das Kupfer war, so wird der grosse Verkehr 
im höchsten Grade behindert, gleichsam ohne gesetzliches Zahl- 
mittel gelassen. . 
Um auch diesem Uebelstande abznlielten, ergriffen die 
civilisirten Staaten zweierlei Ansknnttsmittel. Sie adoptirten 
entweder einlieitlicbes AVäbrungsgeld nnd prägten für (len 
Kleinverkehr ein Zeichengeld, die sogenannte Scheiilemnnze, 
ans • oder aber sie versuchten es, die verschiedenen AVährnngs- 
metalle in eine fixe Werthrelation zn einander zn bringen, eine 
vielfache Währung zn etabliren. Letzteres wurde nicht blos 
für die edlen, sondern, nnd zWar mit demselben Recht, auch
	        
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