Full text : Währung und Handel

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verliitltnis»  aus  diesem  Gnmde  gar  iiielit.  festgestellt  werden
kann.  An  der  Westldiste  Afrika'«  und  in  mehreren  »udamenkanisclien
  nnd  asiatischen  Staaten  eircnlirt  in  hnnter  Idisthung
englisches,  holländisches,  deutsches,  spanisches  nnd  tranzosisclies
Geld,  zura  Tlieil  gemengt  mit  einheimischen  Scheidemnnzen.
Iter  nächste  Schritt  in  der  Vervollkommnung  des  Jlunzwesens
  ist  die  Feststellung  einer  einfachen  gesetzlichen  Wahrung.
Es  wird  bestimmt,  dass  alle  bedungenen  Zahlungen,  falls  Anderes
nicht  ausdrücklich  stipulirt  ist,  in  den  aus  einem  bestimmten
Metalle  geprägten  Münzen  zu  leisten  und  zu  empfangen  sind.
Münzen  aus  anderem  Metalle  werden  überhaupt  nie  i  gepi  ag  ,
oder  wenn  dies  geschieht,  so  hleiht  es  gänzlich  dem  freien
Verkehre  überlassen,  wie  und  in  welcher  Weise  er  dieselben
liewerthen  will.  Eine  derartige  einheitliche  Währnng  hat  den
grossen  Nachtheil,  dass  je  nach  der  Natur  des  MunzmeWIs
für  den  grossen  oder  kleinen  Verkehr  eine  wesentliche  Eischwernng
  entsteht.  Ist  das  alleinige  Munzmetall  Silbei  odei
vollends  Gold,  so  fehlt  dem  Kleinverkehre  das  gesetzliche
Zahlmittel  und  derselbe  wird  auf  die  Stufe  des  Tauschhandels
herahgedrUngt.  Ein  Beispiel  hiefür  finden  wir  in  England  zur
Zeit  wo  dort  Geld  nur  aus  Silber  geprägt  wurde.  Die  kleinste
Münze  war  der  Silherpfennig,  der  1'42fi  Gramm  wog  und
man  sah  sich  daher  genötliigt,  diese  Pfennigstücke  zu  halbiren
nnd  zu  viertheilen,  und  da  .selbstverständlich  auch  dies  nicht
genügte,  gaben  die  Krämer  auf  eigene  Hand  Knpftrniunzeii
aus,  die,  da  sie  einem  wirklichen  Bedürfnisse  entsprachen  auch
„ein  genommen  wurden.  Ist  dagegen  das  Wiihrungsnieta  1  eines
der  line,Heu,  wie  es  z.  B.  im  vorigen  .labrlmnderte  in  Schweden
und  Russland  das  Kupfer  war,  so  wird  der  grosse  Verkehr
im  höchsten  Grade  behindert,  gleichsam  ohne  gesetzliches  Zahlmittel
  gelassen.  .
Um  auch  diesem  Uebelstande  abznlielten,  ergriffen  die
civilisirten  Staaten  zweierlei  Ansknnttsmittel.  Sie  adoptirten
entweder  einlieitlicbes  AVäbrungsgeld  nnd  prägten  für  (len
Kleinverkehr  ein  Zeichengeld,  die  sogenannte  Scheiilemnnze,
ans  •  oder  aber  sie  versuchten  es,  die  verschiedenen  AVährnngsmetalle
  in  eine  fixe  Werthrelation  zn  einander  zn  bringen,  eine
vielfache  Währung  zn  etabliren.  Letzteres  wurde  nicht  blos
für  die  edlen,  sondern,  nnd  zWar  mit  demselben  Recht,  auch
            
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