Full text: Währung und Handel

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ermöglichen, im Jahre 1S47 die Werthrelation auf 1 zu 15 81 
feHtge.stcllt. Als aber bald darauf das rapide Sinken des 
(iüldwerthes eintrat, wurde die Prägung von Goldmünzen 
sistirt und die reine Silberwährung wieder eingeführt. Die 
französischen Zwanzig-Francsstücke sollten blos zu ihrem 
Marktwerthe circuliren ; aber im Verkehre machte sich die 
Nothwendigkeit möglichst ungehinderten Münzverkehrs mit 
Frankreich in so zwingender V eise geltend, dass schliesslich 
im Jahre 1801 das französische System der Doppelwährung 
vollständig acceptirt wurde, dessen Consequenzen seither das 
Irnnd in ähnlicher Weise zu tragen hat, wie die anderen Ge 
biete, die nachträglich noch demselben Systeme beigetreten 
sind. Zum lateinischen Münzbunde gehören jetzt nächst Frank 
reich, der Schweiz und Belgien noch Italien, Griechenland, 
Spanien und Rumänien. In Amerika haben Peru, Neugranada 
und Ecuador die Doppelwährung. 
Die Vereinigten Staaten von Nordamerika besassen noch 
zur Zeit des Secessionskrieges die Doppelwährung, und zwar 
nach dem Münzgesetze vom Jahre 1807 mit der Werthrelation 
von 1 zu 15'988. Als demzufolge nach Entdeckung der austra 
lischen Goldfelder das Silber abzuströmen begann, veränderte 
man im Jahre 1850 den Münzfuss der kleinen Silbermünzen 
nach der Werthrelation von 1 zu 14'88, legte diesen den Cha 
rakter von Scheidemünzen bei und stellte die Prägung der 
Silbercourantmünzen gänzlich ein. Damit war, wenn auch 
nicht gesetzlich, so doch thatsächlich die Goldwährung einge 
führt. Doch hätte immerhin für den Fall, als Gold dereinst 
bis zur Werthrelation von 1 zu 15'988 steigen sollte, die 
Doppelwährung wieder factisch in’s Leben treten können. In 
zwischen brach der Secessionskrieg und mit ihm die Indation 
herein, und als die nordamerikanische Gesetzgebung daran 
ging, die Valuta zu regeln, war die Zeit der Doppelwährung 
vorbei, und der Congress entschied sich fíir die Goldwährung. 
In den Niederlanden bestand bis zum Jahre 1825 die 
Silberwährung, von da an die Doppelwährung nach der gesetz 
lichen Relation von 1 zu 15870. Dies hatte zur Folge, dass 
die groben Silbermünzen sehr rasch aus dem Verkehre gedrängt 
wurden , trotzdem die Ausmünzung des Goldes nur von Staats 
wegen erfolgte und für Private nicht geübt wurde. Man er-
	        
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