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Vorgehen T'íeutschlands selbst dann nicht läge, wenn dieses
thatsächlich die Werthrelation von 15Va zu 1 aus dem Grunde
acceptirt hatte, weil dieselbe im lateinischen jMiinzbundc ge
setzlich angenommen ist, indem die Gründe, die dabei für
Deutschland massgebend sein konnten, durchaus nicht für jeden
anderen Staat massgebend zu sein brauchen — ganz abgesehen
davon, erfolgte die Annahme dieser Werth relation in Deutsch
land gar nicht aus dem angegebenen Grunde, sondern lediglich
deshalb, weil dieselbe zur Zeit als Deutschland zum Goldgelde
überging, den wirklichen Marktverhältnissen entsprach. Als
die deutsche Gesetzgebung daran ging, diese Werthrelation zu
tixiren, ignorirte sie nicht blos die lateinische ]\[ünzrelation
vollständig, sondern sogar jene Werthrelation von 15 67 zu 1,
nach welcher die alten preussischen Friedrichsd’or ausgeprägt
waren, und suchte lediglich nach dem wirklichen Marktver-
hältnisse ; sie konnte und musste dies thun, weil in Deutsch
land die Doppelwährung nicht existirt hat, eine AVerthrelation
daher a priori nicht gegeben war, sondern nur auf dem Alarkte
gesucht werden konnte. Wäre die AVerthrelation im Jahre
1871 1 zu 14 gewesen, so hätte Deutschland diese für seine
Gontracte acceptirt, wäre sie auf 1 zu 20 gestanden, so hätte
man ein Pf. Gold für je 20 Pf. Silber gegeben. Es ergab sich
aber nach den von der deutschen Gesetzgebung veranstalteten
Erhebungen, dass die damalige Marktrelation bis auf einen
verschwindend kleinen Bruchtheil auf 1 zu 15Va stände, und
blos deshalb wurde sie als Grundlage der Contractsumrech-
nungen ^angenommen. Das Beispiel Deutschlands ist also, weit
entfernt ein Präjudiz für eine a priori feststehende AVerthrela
tion zu sein, wenn es überhaupt in dieser Frage dessen be
dürfte, ein Präjudiz für die Berechnung der Relation nach den
Alarktyerhältnissen. Wer anders urtheilt, der hält nicht das
Wesen dessen, was gesucht wurde, sondern das zufällig ge
fundene Resultat für massgebend.
AVieder ein anderes Argument wird darin gesucht, dass
in Oesterreich seit dem Jahre 1870 Goldstücke geprägt werden,
die den Namen von Achtguldenstücken führen und von denen
daher behauptet wird, dass sie beim Uebergange zur Gold
währung für 8 Silbergulden Oe. AV. gegeben und genommen