Full text : Währung und Handel

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Vorgehen  T'íeutschlands  selbst  dann  nicht  läge,  wenn  dieses
thatsächlich  die  Werthrelation  von  15Va  zu  1  aus  dem  Grunde
acceptirt  hatte,  weil  dieselbe  im  lateinischen  jMiinzbundc  gesetzlich ­
  angenommen  ist,  indem  die  Gründe,  die  dabei  für
Deutschland  massgebend  sein  konnten,  durchaus  nicht  für  jeden
anderen  Staat  massgebend  zu  sein  brauchen  —  ganz  abgesehen
davon,  erfolgte  die  Annahme  dieser  Werth  relation  in  Deutschland ­
  gar  nicht  aus  dem  angegebenen  Grunde,  sondern  lediglich
deshalb,  weil  dieselbe  zur  Zeit  als  Deutschland  zum  Goldgelde
überging,  den  wirklichen  Marktverhältnissen  entsprach.  Als
die  deutsche  Gesetzgebung  daran  ging,  diese  Werthrelation  zu
tixiren,  ignorirte  sie  nicht  blos  die  lateinische  ]\[ünzrelation
vollständig,  sondern  sogar  jene  Werthrelation  von  15  67  zu  1,
nach  welcher  die  alten  preussischen  Friedrichsd’or  ausgeprägt
waren,  und  suchte  lediglich  nach  dem  wirklichen  Marktverhältnisse
  ;  sie  konnte  und  musste  dies  thun,  weil  in  Deutschland ­
  die  Doppelwährung  nicht  existirt  hat,  eine  AVerthrelation
daher  a  priori  nicht  gegeben  war,  sondern  nur  auf  dem  Alarkte
gesucht  werden  konnte.  Wäre  die  AVerthrelation  im  Jahre
1871  1  zu  14  gewesen,  so  hätte  Deutschland  diese  für  seine
Gontracte  acceptirt,  wäre  sie  auf  1  zu  20  gestanden,  so  hätte
man  ein  Pf.  Gold  für  je  20  Pf.  Silber  gegeben.  Es  ergab  sich
aber  nach  den  von  der  deutschen  Gesetzgebung  veranstalteten
Erhebungen,  dass  die  damalige  Marktrelation  bis  auf  einen
verschwindend  kleinen  Bruchtheil  auf  1  zu  15Va  stände,  und
blos  deshalb  wurde  sie  als  Grundlage  der  Contractsumrechnungen
  ^angenommen.  Das  Beispiel  Deutschlands  ist  also,  weit
entfernt  ein  Präjudiz  für  eine  a  priori  feststehende  AVerthrelation ­
  zu  sein,  wenn  es  überhaupt  in  dieser  Frage  dessen  bedürfte, ­
  ein  Präjudiz  für  die  Berechnung  der  Relation  nach  den
Alarktyerhältnissen.  Wer  anders  urtheilt,  der  hält  nicht  das
Wesen  dessen,  was  gesucht  wurde,  sondern  das  zufällig  gefundene ­
  Resultat  für  massgebend.
AVieder  ein  anderes  Argument  wird  darin  gesucht,  dass
in  Oesterreich  seit  dem  Jahre  1870  Goldstücke  geprägt  werden,
die  den  Namen  von  Achtguldenstücken  führen  und  von  denen
daher  behauptet  wird,  dass  sie  beim  Uebergange  zur  Goldwährung ­
  für  8  Silbergulden  Oe.  AV.  gegeben  und  genommen
            
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