Full text: Währung und Handel

301 
den letzten Jalirzehnten von so staunenswertliem Erfolge be 
gleitet war, kann man in der That, wenn eine ebenso freisinnige 
Münzpolitik binzutritt, schon im nächsten Jahrzehnte auch 
die TTnahhängigkeit von Lombardstreet anbahnen. Und auch für 
den Wechsel verkehr minder verkehrsreicher Länder ist die 
Lrmässigung des Schlagschatzes nicht belanglos ; sie sichert 
ihnen zum mindesten die Unabhängigkeit im Verkehre mit den 
näher gelegenen Staaten , während eine fehlerhafte Technik 
des Münzwesens sie seihst hei den Transactionen mit den un 
mittelbarsten Nachbarn unter fremde Vormundschaft bringen 
kann. Aber allzu sanguinischen Hoffnungen darf man sich 
diesbezüglich nicht hingeben. Wenn Seyd darauf hinweist, 
dass unmittelbar nach der Ermässigung des französischen 
Schlagschatzes von V2 auf V4 Percent der Edelmetallzufluss 
nach Frankreich sogar den nach England übertraf, und 
wenn er daraus den Schluss zieht, diese vernünftige Münz- 
massregel habe es zuwege gebracht, dass Paris im Geld- 
verkehre London ebenbürtig wurde , so verwechselt er da doch 
zwei Dinge mit einander, die sehr wenig gemein haben. Die 
Edelmetallzuflüsse nach Frankreich in jener Epoche hatten ihren 
Grund einfach darin, dass an den französischen Münzen das 
billiger gewordene Gold gegen das theure Silber umgetauscht 
wurde. Dieses Gold diente nicht zur Vermittlung irgend 
welcher Handelstransactionen, sondern sein Zuströmen war ein 
Geschäft für sich, es war die Ausnützung der Doppelwährung 
durch die Arbitrage der ganzen Welt. Schon der Umstand, 
dass der Goldzufluss mit einem Schlage zweimal so gross wurde 
als der nach England , trotzdem der Schlagschatz in Frankreich 
noch immer um Vn Percent höher war als dort, sowie der 
fernere T^mstand, der Seyd unmöglich entgangen sein kann, 
dass trotz dieses Ueberwiegens der französischen Goldimporte 
die Oberherrschaft Ijombardstreet^s im Geldverkehre der V eit 
auch in jener Zeit denn doch nicht an Paris übergegangen 
war, hätte ihm zeigen sollen, dass seine Schlussfolgerung eine 
falsche sei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.