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Bank ihre Baarzahlungen wieder aufnehmen, selbstWstaifSílá^
auch sie insoîange, als sie den erforderlichen GoWi^inzvor-
rath von der Be^;ierung nicht gelieiert erhalten
erst nur mit der Verpflichtung, Barrengold und fremde"Gold-'
münzen für ihre Noten zu gehen." Von dem Augenblicke aber,
wo das Aufhören der Nachfrage nach Barrengold zeigen wird,
dass die Wechselcourse im entsprechenden Masse günstig
gestellt sind, müsste die Regierung ihre noch coursirenden
X(»ten in möglichst kurzem Termine einberufen , u. z. jetzt
nicht mehr ' facultativ, sondern imperativ. Den Noten wäre
nach Ablauf dieses Termines der Zwangscoiirs zu nehmen, deren
Annahme an den öffentlichen Cassen direct zu verweigern, derart,
dass Demjenigen, der den Kinberuiungstermin versäumt, in
der Nöthigung, sich nur mehr an einige wenige Zahlstellen zu
wenden — die selbstverständlich mit der Einlösung nach wie
vor fortfahren müssten — eine Art Pönale auferlegt würde.
Es mag nun die Besorgniss entstehen, dass durch die
soeben besprochene Maniitulation der Umwechslung von Noten
gegen Barrengold und fremde ]\lünze ein fühlbarer Geldmangel
entstehen könnte, der nachgerade eine Krisis heraufzubeschwö
ren im Stande wäre. Es könnte, so wird argumentiif, ge
schehen, dass der Regierung der grösste Theil ihrer Noten
augenblicklich präsentirt, ihr dadurch all’ ihr Barrengold ent
zogen würde, und wenn dann der (Teldbedarf sich noch so
dringend gestaltete, so würde eben die Möglichkeit fehlen,
demselhen abzuhelfen, es sei denn, dass die Regierung neuer
dings die kaum eingezogenen Noten emiffirt. Dieser Besorgniss
lässt sich jedoch leicht die Spitze abbl echen. Zu einem Gold
exporte kann es nur dann kommen, wenn relativer Ueberfluss
an Zahlmitteln im Lande vorhanden ist; wenn man aber
glaubt, dass der Regierung — allerdings nicht zu Zwecken des
Exports, wohl aber aus Misstrauen in die vollständige Durch
führung der Valutaregelung — das zu IMünzzwecken erforderliche
Edelmetall entzogen werden könnte , und dass dann dem Ver
kehre mit diesem Münzmetalle, auch wenn es in Barrenform
im Lande bliebe, vorläufig nicht gedient sein könnte, so kann
immerhin durch die der Bank auferlegfe Verpflichtung, Barren
gold und fremde Goldmünzen gegen eine Provision von höch
stens V4 Percent gegen ihre Noten umzuwechseln, eventuell