Full text: Währung und Handel

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Bank ihre Baarzahlungen wieder aufnehmen, selbstWstaifSílá^ 
auch sie insoîange, als sie den erforderlichen GoWi^inzvor- 
rath von der Be^;ierung nicht gelieiert erhalten 
erst nur mit der Verpflichtung, Barrengold und fremde"Gold-' 
münzen für ihre Noten zu gehen." Von dem Augenblicke aber, 
wo das Aufhören der Nachfrage nach Barrengold zeigen wird, 
dass die Wechselcourse im entsprechenden Masse günstig 
gestellt sind, müsste die Regierung ihre noch coursirenden 
X(»ten in möglichst kurzem Termine einberufen , u. z. jetzt 
nicht mehr ' facultativ, sondern imperativ. Den Noten wäre 
nach Ablauf dieses Termines der Zwangscoiirs zu nehmen, deren 
Annahme an den öffentlichen Cassen direct zu verweigern, derart, 
dass Demjenigen, der den Kinberuiungstermin versäumt, in 
der Nöthigung, sich nur mehr an einige wenige Zahlstellen zu 
wenden — die selbstverständlich mit der Einlösung nach wie 
vor fortfahren müssten — eine Art Pönale auferlegt würde. 
Es mag nun die Besorgniss entstehen, dass durch die 
soeben besprochene Maniitulation der Umwechslung von Noten 
gegen Barrengold und fremde ]\lünze ein fühlbarer Geldmangel 
entstehen könnte, der nachgerade eine Krisis heraufzubeschwö 
ren im Stande wäre. Es könnte, so wird argumentiif, ge 
schehen, dass der Regierung der grösste Theil ihrer Noten 
augenblicklich präsentirt, ihr dadurch all’ ihr Barrengold ent 
zogen würde, und wenn dann der (Teldbedarf sich noch so 
dringend gestaltete, so würde eben die Möglichkeit fehlen, 
demselhen abzuhelfen, es sei denn, dass die Regierung neuer 
dings die kaum eingezogenen Noten emiffirt. Dieser Besorgniss 
lässt sich jedoch leicht die Spitze abbl echen. Zu einem Gold 
exporte kann es nur dann kommen, wenn relativer Ueberfluss 
an Zahlmitteln im Lande vorhanden ist; wenn man aber 
glaubt, dass der Regierung — allerdings nicht zu Zwecken des 
Exports, wohl aber aus Misstrauen in die vollständige Durch 
führung der Valutaregelung — das zu IMünzzwecken erforderliche 
Edelmetall entzogen werden könnte , und dass dann dem Ver 
kehre mit diesem Münzmetalle, auch wenn es in Barrenform 
im Lande bliebe, vorläufig nicht gedient sein könnte, so kann 
immerhin durch die der Bank auferlegfe Verpflichtung, Barren 
gold und fremde Goldmünzen gegen eine Provision von höch 
stens V4 Percent gegen ihre Noten umzuwechseln, eventuell
	        
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