Full text : Währung und Handel

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Bank  ihre  Baarzahlungen  wieder  aufnehmen,  selbstWstaifSílá^
auch  sie  insoîange,  als  sie  den  erforderlichen  GoWi^inzvorrath
  von  der  Be^;ierung  nicht  gelieiert  erhalten
erst  nur  mit  der  Verpflichtung,  Barrengold  und  fremde"Gold-'
münzen  für  ihre  Noten  zu  gehen."  Von  dem  Augenblicke  aber,
wo  das  Aufhören  der  Nachfrage  nach  Barrengold  zeigen  wird,
dass  die  Wechselcourse  im  entsprechenden  Masse  günstig
gestellt  sind,  müsste  die  Regierung  ihre  noch  coursirenden
X(»ten  in  möglichst  kurzem  Termine  einberufen  ,  u.  z.  jetzt
nicht  mehr  '  facultativ,  sondern  imperativ.  Den  Noten  wäre

nach  Ablauf  dieses  Termines  der  Zwangscoiirs  zu  nehmen,  deren
Annahme  an  den  öffentlichen  Cassen  direct  zu  verweigern,  derart,
dass  Demjenigen,  der  den  Kinberuiungstermin  versäumt,  in
der  Nöthigung,  sich  nur  mehr  an  einige  wenige  Zahlstellen  zu
wenden  —  die  selbstverständlich  mit  der  Einlösung  nach  wie
vor  fortfahren  müssten  —  eine  Art  Pönale  auferlegt  würde.
Es  mag  nun  die  Besorgniss  entstehen,  dass  durch  die
soeben  besprochene  Maniitulation  der  Umwechslung  von  Noten
gegen  Barrengold  und  fremde  ]\lünze  ein  fühlbarer  Geldmangel
entstehen  könnte,  der  nachgerade  eine  Krisis  heraufzubeschwören ­
  im  Stande  wäre.  Es  könnte,  so  wird  argumentiif,  geschehen, ­
  dass  der  Regierung  der  grösste  Theil  ihrer  Noten
augenblicklich  präsentirt,  ihr  dadurch  all’  ihr  Barrengold  entzogen ­
  würde,  und  wenn  dann  der  (Teldbedarf  sich  noch  so
dringend  gestaltete,  so  würde  eben  die  Möglichkeit  fehlen,
demselhen  abzuhelfen,  es  sei  denn,  dass  die  Regierung  neuerdings ­
  die  kaum  eingezogenen  Noten  emiffirt.  Dieser  Besorgniss
lässt  sich  jedoch  leicht  die  Spitze  abbl  echen.  Zu  einem  Goldexporte ­
  kann  es  nur  dann  kommen,  wenn  relativer  Ueberfluss
an  Zahlmitteln  im  Lande  vorhanden  ist;  wenn  man  aber
glaubt,  dass  der  Regierung  —  allerdings  nicht  zu  Zwecken  des
Exports,  wohl  aber  aus  Misstrauen  in  die  vollständige  Durchführung ­
  der  Valutaregelung  —  das  zu  IMünzzwecken  erforderliche
Edelmetall  entzogen  werden  könnte  ,  und  dass  dann  dem  Verkehre ­
  mit  diesem  Münzmetalle,  auch  wenn  es  in  Barrenform
im  Lande  bliebe,  vorläufig  nicht  gedient  sein  könnte,  so  kann
immerhin  durch  die  der  Bank  auferlegfe  Verpflichtung,  Barrengold ­
  und  fremde  Goldmünzen  gegen  eine  Provision  von  höchstens ­
  V4  Percent  gegen  ihre  Noten  umzuwechseln,  eventuell
            
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