d) Das Problem der inneren Aufbringung der Reparationssummen in
Deutschland.
Zunächst sind drei grundsätzliche Bemerkungen zu machen. Erstens: lautet
die Frage nicht: Können wir in Deutschland 21% Milliarden Mark Steuern für
Reparationszwecke zahlen?, sondern die Frage muß, wie wir gesehen haben,
jauten: Kann sich soviel Kapital jährlich in Deutschland bilden? Wer Eigentümer
dieses Kapitals wird, ist dabei sekundäre Frage.
Zweitens ist zu bemerken, daß selbstredend statt Neukapitalbildung zugunsten
ausländischer Hände auch die Überfremdung privatwirtschaftlichen Altkapitals
in Frage kommen kann, um als Reparationsleistung Deutschlands zu dienen.
Drittens ist die Frage aufzuwerfen, nach meinem, des Autors Recht, die
Möglichkeit der inneren Aufbringung, wie es unten geschieht, zu bejahen und
diese Bejahung zu veröffentlichen. Da unsere Reparations-Vertragsgegner die Mög-
lichkeit der deutschen Zahlungsfähigkeit mit Worten und durch die Tat behaupten,
so verschlägt es nichts, daß in einer deutschen wissenschaftlichen Untersuchung
diese Möglichkeit ebenfalls bejaht wird, selbst dann nicht, wenn sich unsere
Vertragsgegner darauf stützen würden, oder wenn die Zahlungsmöglichkeit in
Wirklichkeit nicht gegeben wäre, und die Untersuchung in diesem Punkte zu einem
falschen Ergebnis käme. Es ist unnötig zu betonen, daß die Zahlen der Unter
suchung in weit besserer Vollständigkeit den Vertragsgegnern bekannt sind,
Hier liegt überhaupt nicht der Grund zur Aufwerfung der vorstehenden Frage.
Der Grund ist vielmehr der, daß eine Bejahung der Zahlungsmöglichkeit sich
in Gegensatz stellt zum größten Teil, wenn nicht zur Gesamtheit der deutschen
öffentlichen Meinung. Die öffentliche Meinung variiert die These von der Unmög-
lichkeit, daß Deutschland die ungeheuren Reparationsbeträge zahlen könne, nach
jeder nur denkbaren Richtung. Sie sucht das Inland und das Ausland über diese
Unmöglichkeit zu belehren. Es müssen wichtige Gründe vorhanden sein, wenn
ein deutscher Autor sich hierzu in Gegensatz stellt 1). Zu meinem Vorgehen glaube
ich aus folgenden Gründen berechtigt und verpflichtet zu sein.
a) Unsere immer wiederholten Beteuerungen, daß die Zahlung der verlangten
Kriegsentschädigungen: uns unmöglich sei, können auf die ehemals feindlichen
1) Siehe hierzu auch Bonn, a. a. 0. S. 38: „Unter diesen Umständen ist es ganz aus-
geschlossen, daß der Dawes-Plan jemals finanztechnisch zusammenbrechen wird; die ver-
pfändeten Steuern werden eingehen, auch wenn die innere Leistungsfähigkeit des Reichs
versagt. Selbst wenn es sich zu einer rückhaltlosen Freihandelspolitik entschlösse und alle
Zölle fallen ließe, wären die Einnahmen aus den Verbrauchsabgaben, ohne Einrechnung von
Finanzzöllen,. immer noch höher als die Forderungen des Generalagenten.“ Bonn kommt
im übrigen in seiner Untersuchung zu der Forderung höchster Sparsamkeit der öffentlichen
Hand, wenn man sich nicht für die notwendige Verhandlung über eine Abänderung der Repa-
rationen selbst die Lage verschlechtern wolle,
Siehe ferner Kastl in Kastl-Liefmann, Das Transferproblem, Wirtschaftspolitische
Zeitfragen, herausg. von Schultze, G. A, Gloeckner, Leipzig 1926, S. 40: „Die richtige
Reparationspolitik besteht heute m. E. darin, nicht immer über die Last als solche zu stöhnen
(denn eine solche Politik erreicht bei der bekannten Mentalität unserer Gläubiger gar nichts),
sondern sie besteht darin, mit zielbewußter Klarheit und Objektivität den Fehlern im System
nachzuspüren, bei denen ‘(vielleicht nach: innerer Überzeugung der Sachverständigen selbst)
die Revision einsetzen muß.“
Mahlberg, Reparations-Sabotage,