Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

V.  Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.

Vor  Eintritt  in  die  Besprechung  der  in  der  UeberschB
bezeichneten  Einrichtungen  auf  den  englischen  Eisenbahi^®^’
sind  einige  allgemeine  Bemerkungen  über  die  Bedeutung
Concuirenz  im  Eisenbahnverkehr  vorauszuschicken.
Da  eine  einmal  vorhandene  Eisenbahn,  schon  wegen
damit  veiknüpften  öffentlichen  Interessen,  nicht  wieder  beseih»
werden  kann,  sind  zwischen  Eisenbahnen  die  der  Natur
h^W^Wn  Gonannm^:ämpk,  näm^^init  ^^r
renz  im  Eisen-  ^^S^er  zu  vernichten,  nicht  wohl  möglich.  Es  kann  Absi^
bahnverkehr,  sein,  die  angegriffene  Bahn  zur  Fusion  mit  der  angreifenden
nöthigen,  abei  solche,  wie  alle  blos  als  Pressionsinittel,
den  Gegner  zu  einer  Einigung  zu  bestimmen,  aufgefnss^'^'|
Concurrenzkämpfe  führen  lediglich  zu  vorübergehenden
nach  erreichtem  Zweck  wieder  wegfallenden  Erinässigung^’’'
Dauernde  Wiikungen  entstehen  nur,  wenn  die  ConcuH^^
Selbstzweck  ist  und  ohne  Nebenabsicht  die  Gewinnung
einzelnen  Transporte  im  Auge  hat.  Für  eine  solche
.  .  liegen  die  Verhältnisse  im  Eisenbahnverkehi  J
'I::::'"  l^dWmn^n  m.gmi8tig^  ak  a^  amlern
^^skemesw^rg  mirAv^ren  ^TbesdirÄn^ßi'^;
ungiinsti,  sind,  /^ahl  der  Mitbewerber.  Der  Kaufmann  wie  der  Fabi#'
kann  die  Selbstkosten  im  einzelnen  Fall  ziemlich  genaü
rec  men,  schon  desshalb  weil  der  Einkaufpreis  der  wiede^^
verkaufenden  Waare  oder  des  zu  verarbeitenden  MateB^  '
den  grössten  Theil  davon  zu  bilden  pflegt.  Er  darf  ’
            
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