Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.

und  1873  im  deutschen  Eisenbaliverein  geführten  Tarifrcfo^^^
Verhandlungen  waren  die  ausserdeut  sehen  Vereinsvenval'
tungen  zur  Annahme  der  auf  Grundlage  der  TarifverbandS'
classification  entworfenen  einheitlichen  Classification,
Ausnahme  von  nur  dreien  *),  bereit,  und  der  Widerspn^^  '
an  dem  die  Verhandlungen  scheiterten,  ging  in  der  Haupl
sache  von  der  deutschen  Reichsbahn  und  den  preussisch®’
Staatsbahnen  aus,  welche  erklärten,  keine  andere  Grundlage
als  das  Wagenraumsystem  annehmen  zu  können.  —  Ina  Fin
jahr  1874  stellten  die  österreichischen  Bahnen  ihrei’Sßll^
die  positive  Forderung,  dass  in  den  directen  Verkehren
Deutschland  die  Tarifverbandsclassification  eingeführt  "vvei
widrigenfalls  sie  dieselben  kündigen  würden;  die  weitea’®|^
Verhandlungen  führten  zur  Ausdehnung  dieser  Classifica
auch  auf  den  Verkehr  Oestreichs  mit  den  Holländischen
Belgischen  Häfen  **),  neuerdings  sogar  auf  den  directen  Ia|^
mit  London,  —  Im  Winter  1874  zu  1875  erklärte  sich  C
Belgische  Staatsbahn  bereit,  falls  die  französische  Nordbaa^^
zustimme,  die  Tarifverbandsclassification  in  den  andern  inf®^^
nationalen  Verkehren  mit  Deutschland  und  darüber  hinaa
ebenso  anzunehmen.  —  Die  1874  eingeführte  neue  Glass^
cation  des  deutsch  -  russischen  Verbandes  beruht  gleichla
auf  der  Grundlage  der  Tarifverbandsclassification.
emneuiicnen  Grcht  nach  Alledem  die  Behauptung  zu  weit,  dass,
Tarifsystems  und  Deutschland  die  Tarifverbandsclassification  allgemein  ein#i  '
dieselbe  binnen  Kurzem,  wenigstens  für  den  directen  Vei  ^
des  grössten  Theils  von  Europa  gelten,  und  damit  ®
einheitliches  Tarifsystem,  eine  einheitliche  Gln^s^
cation  für  den  Haupttheil  des  international-europ^
sehen  Eisenbahnverkehrs  vorhanden  sein  würde?

Möglichkeit  eines
einheitlichen

einer  einheitlichen
Classifícation
für  den
internationalen
Verkehr.

*)  Ungarische  Staatsbahn,  Niederländische  Staatshahn  und
unbedeutende  Lüttich-Mastrichter  Eisenbahn;  vergl.  Protokoll
Generalversammlung  des  deutschen  Eisenbahnvereins  d.  d.
furt  a.  M.,  20-23.  Januar  1873.
**)  Vergl.  S.  86.
            
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