Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

200 
der 3 Leute an diesem Tage Kühe habe, wird dann der 
24 ständige Dienst durch die beiden Andern allein versehen 
Signalmen in den 12 Stunden-Buden sollen beim Wech 
sel von Nachts zum Tagesdienst und umgekehrt, nicht län 
ger als ihre vorgeschriebenen Stunden in Dienst sein. Sie 
sollen 6 Stunden ruhen, bevor sie wieder auf 6 Stunden 
in Dienst kommen 
Dienststunden der Guards, Zugbegleiter. 
6. Die Dienstzeit der Guards soll thunlichst so gelegt werden, 
dass sie innerhalb 12 Stunden fällt. Wenn dies nach der 
Natur des Dienstes unmöglich ist, sollen besondere Arran 
gements wegen Ablösung oder Bezahlung der Ueberstunden 
getroffen werden. 
Die Besoldung der Guards für die Personen- und die 
gemischten Züge schliesst Sonntagsdienst ein, den diese 
Guards der Reihe nach versehen müssen, gemäss Anordnung 
des Superintendent of the Line. 
Die Besoldung der Guards für Güterzüge ist für 6 Tage 
per Woche berechnet, und wenn sie 7 Tage Dienst thuu 
müssen, so werden sie für den Extradienst am siebenten 
Tag, nach Verhältniss des gewöhnlichen Lohn’s pro Tag, 
uîid der wirklich im Dienst zugebrachten Zeit bezahlt. 
Sonntagsdienst. 
7. Auf allen Stationen, ausser wo besondere Anordnungen 
getroffen sind, muss an Sonntagen, soweit für die Sicher 
heit und Bequemlichkeit des Publicums nöthig, Personal 
zum Dienst bereit sein. Hierbei wird nach Massgabe der 
von Zeit zu Zeit getroffenen Festsetzungen, wie sie durch 
die Ordrebücher mitgetheilt werden, abgewechselt. Dieser 
Dienst macht einen Theil des gewöhnlichen Wochendien 
stes aus. 
Es sollen so bald als möglich Anordnungen getroffen 
werden, um den betreffenden Beamten periodisch Dienst 
freiheit an Sonntagen zu sichern. 
Pfei dewärter, huhr- und Stallknechte müssen abwech-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.