Bezeichnend ist die Zahl der Jahre, die die einzelnen Arbeiter
familien auf diesem Gute wohnhaft und beschäftigt waren, nämlich 6, 19, 6,
22, 9,12,14,18, 24, 7, 24, 33,1,1, 1,1, 41 und 9 Jahre.
Wie es mit der Kündigung bestellt ist, die auf Wunsch der Arbeiter erfolgt
fein soll, beweist nachstehender, bei uns am 20. Januar 1920 eingegangener
Bericht:
„Zu dem eingesandten Tarif wurden wir heute, am 31. Dezember 1919,
aufgefordert, ihn zu unterschreiben. Als erster wurde unser Genosse B. rein
gerufen. Ohne Verhandlungen iiber den Tarif wurde ihm der L o s s ch e i n
ausgehändigt, worauf sämtliche Mitglieder das Gutshaus verließen. Da
der Losschein ohne Gründe war, wurde er vom Genossen B. nicht angenom
men, B. wurde aber beim Verlassen des Hofes von dem Hofmeister Zemke
zurückgerufen, worauf ihm derselbe mit aufgeführten Gründen übergeben
wurde. Gleichzeitig haben noch mehrere Mitglieder denselben erhalten, wurde
aber nicht angenommen.
Es wurde am 30. d. M., abends, eine Versammlung abgehalten, wo wir
uns mit sämtlichen Mitgliedern eine Frist erbaten. Hieraus wurde Genosse
B. beauftragt, die Liste dem Gutsverwalter, Herrn Mantzel, vorzulegen. Ge
nosse B. ging am 31. d. M., morgens früh- mit der Liste hin, der Gutsver
walter befand sich im Pferdestall, überreichte ihm denselben dort, M. lehnte
ihm mit den Worten ab, die Sache wird heute yachmittag geregelt. Den
Vorgang der Sache bestätigt obiges Schreiben. Hieraus beschlossen sämtliche
Mitglieder, die Frist nochmals zu erbitten. Dies geschah folgender
maßen: Die Mitglieder begaben sich alle in das Gutshaus, worauf unser Ver
trauensmann B. beauftragt wurde, nochmals die Bitte vorzulegen.
Genosse B. erbat durch Anmeldung des Stubenmädchens den Eintritt,
welcher ihm auch gewährt wurde. Die erbetene Frist wurde auch diesmal
nicht anerkannt. Der Gutsverwalter, Herr Mantzel, erklärte den
Genossen B. als nicht maßgebende Person. Der Gutsverwalter
suchte sich selbst ein Mitglied von uns aus, Namens F. K., und versuchte durch
gute Worte denselben vonuns zutrennen, worauf derselbe aber nicht
einging. Solange warteten sämtliche Mitglieder auf dem Hausflur. Nach
einer kurzen Unterhaltung begaben sich beide in den Hausflur, worauf Herr
Mantzel die Mitglieder aufforderte, den vorgelegten Vertrag zu unter
schreiben, worauf ein kurzes Nein erwidert wurde. Sämtliche Mitglieder er
klärten Genossen B. als nicht entlassen, weil keine Gründe vorhanden waren.
Beiliegenden Losschein, namens P., genau dasselbe. Schloß hiermit die
Tür und sämtliche Mitglieder verließen das Gutshaus. Die Unterschriften be
glaubigen den Sachverhalt. Vertrauensmann B. und drei Mitglieder, Kas
sierer L., Revisor D."
Auf dem Gute K a r l s r u h, Besitzer UdoDammer, sind am 24. De
zember 1919 fünf Arbeiterfamilien gekündigt worden; sämtlich organisiert.
Auf dem Gute Karlsruh sind nur sieben Familien beschäftigt, davon ist
Familie St. schon längere Zeit entlassen; obwohl Amtsgericht und Schlich-
tungsausschuß den Besitzer verurteilt haben, mußte St. den Dienst verlassen.
Auf dem Gute Alt-Schlage, Besitzer L a n d b a n k, Stettin, Ver
walter Administrator D ä m z o g, sind am 11. November 1919 vier Ar
beiterfamilien zum 1. April 1920 gekündigt worden. Sämtliche Arbeiter sind
1 bis 3, eine Familie schon 27 Jahre auf dem Gute beschäftigt. Entlassungs
grund: Organisiert im Deutschen Landarbeiter-Verband.
Auf dem Gute W a l d h o f, Besitzer v. Manteufsel, sind am 10. No
vember 1919 fünf Arbeiterfamilien zum l. April 1920 gekündigt worden.