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Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand.
wird, und dies gewiss mit lleclit, auf die aus dem gegen- |
seifigen Verliältniss der verschiedenen Tarife etc. Einer Bahn |
etwa liervorgeliende Schmälerung der Concurrenzfähigkeit I
des einen Transportinteressenten gegenüber dem andern, also |
auf die materielle Wirkung der ersteren gelegt, während :
man ihrem formellen und äusserlichen Verliältniss — Fracht-
disparitäten — keine Bedeutung beimisst. Für die directen
Tarife kann der Staat, auch ohne Ilücksicht auf einen be
stehenden andern Tarif, den Gesammtsatz, die Boute und
die Vertheilung, d. h. Alles festsetzen, allerdings nur auf !;
Antrag einer betheiligten Bahn - oder Canalgesellschaft : ,
aber weiter gehen und etwa auch den Versendern die v
Berechtigung zu solchen Anträgen geben, hiesse wohl so -
viel, als dem Staat in Bezug auf die directen Tarife geradezu .
die Verwaltung, damit aber auch die ganze Verantwortung ^
für die Bentabilität zu übertragen. Gemildert wird dasVei’' :i
hältniss für die Eisenbahnen dadurch, dass ein Einschreiten •
nicht von Amts wegen sondern nur auf Antrag der Betheiligten ^
stattiindet, und dass die Entscheidung nicht von Administrativ- '
behörden sondern von einem richterlichen Tribunale nach
contradictorischer öffentlicher Verhandlung und unter Publi' ,
cation ausführlicher Gründe getroffen wird. Die Zahl dei
vorgekommenen Beschwerdefälle ist nicht gross*), und di® |
bisher gefällten Urtheile, auch die der neu eingesetzten J
Eisenbahncommission, zeigen eine billige Bücksichtnahnin |
auf die richtig verstandenen Interessen der betheiligten Eiseü' j
bahnen. Wenngleich darin noch keineswegs feste Brincipiß^^ |
über alle streitigen Punkte aufgestellt sind, so bieten sD j
doch viele interessante und für jeden Versuch einer detailk' ;
renden Gesetzgebung schätzbare Fingerzeige. Zu einer solche)^
aber dürfte bei der hohen Wichtigkeit und dem grosse’^
Geldwerth der berührten Interessen im Laufe der ^
*) Je weniger Beschwerden Vorkommen, ein desto besseres Zeichen'
für die Eisenbahn Verwaltung.