IV. Die Gütertarife.
Eine der interessantesten Erscheinungen auf dem Gebiete
® ganzen Güterverkehrswesens in England ist der grosse
^î’fheil in jeder Beziehung, welchen das Bestehen einer
S^neiell einheitlichen Gütertarifclassification zur Folge hat,
•owie der durch die Thatsachen dort geführte Beweis, dass
^^öglich ist" ein practisch völlig genügendes Mass for
meller Einheit und Gleichartigkeit mit weitgehender ma-
miieller Freiheit und Beweglichkeit der Tarifirung zu ver-
mimen. Gerade für den deutschen Beobachter ist dies um so
rp ^ï'Gicher, als die in Deutschland augenblicklich stattfindende
mrifreformbewegung sich zum grössten Theil auf die Frage
^^ückführt, ob und wie weit jede dieser beiden Forderungen
'^^ckliches Bedürfniss ist, und ob und wie beiden gleichzeitig
mhnung getragen werden kann. Allerdings an sich wider-
Pî’ecben sie sich, und vom Standpunct der consequenten Theorie
deshalb auch die in England adoptirte Lösung zu ver-
weil sie eben Zugeständnisse nach beiden Seiten hin
ihr sobald anerkannt wird, dass beide Forderungen
^^^^mhtigung haben, bleibt, um practisch weiterzukommen,
^ ^ler Compromiss übrig; und für die Frage, wie dieser zu
GS kaum eine höhere Autorität als die Er-
^mng eines so hochentwickelten Verkehrsgebiets wie Eng
land.
Eer in England eingeschlagene Weg ist eine generell
^Gitliehe Werth classification, ohne Zwang be-
^^Gffs
fier Sätze, und mit der Befugniss, neben den
Einheitliche
Güter
classification.
Formelle Einheit
und materielle
Freiheit.
Der in England
eiiigeschlagene
Weg