Die Gütertaiife
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Eisenbahnen, wie auch die Verhandlungen vor der Enquêtecommission
vom Jahre 1872 ergeben. Der Bericht derselben
Olkhirte die allgemeine Annahme der Clearinghouse-Classicsation
für ein dringendes Bedürfniss, verwarf gleiche Meilenomheitssätze
mit aller Entschiedenheit und behandelte als
^olbstverständlich, dass gesonderte Tarifirung für einen ein-^olnen
Artikel einträte, wenn specielle Verhältnisse gerade
Ol ihn obwalteten, vorzüglich Ermässigung dafür, der Bahn
Om bedeutendes Quantum davon zuführte.
Die englischen Eisenbahnmänner legen auf die formelle
'mheit und Gleichartigkeit eben so grosses Gewicht wie auf
j^^o materielle Ungebundenheit, und die Mittheilung, dass in
outschland sogar verschiedene Tarifsysteme nebeneinander
oständen, erregte ihre hohe Verwunderung. Sie erklärten
0^ für unmöglich, dass in England derartiges Vorkommen
oniie; besonders auch das dortige Publikum würde nach
^01 Meinung auf das Entschiedenste dagegen opponiren.
^le Ulearinghouse-Classification ist nur für den durch- classification mr
^ohenden Verkehr vereinbart; aber sie ist von den meisten
•1 nen freiwillig auch für die Localtarife angenommen, oboioh
die Sachlage wegen der schon berührten*) Ver-^odenheit
der Verhältnisse hierzu in England weit weniger
^ fn Deutschland nöthigt. Bei der insularen Abgeossenheit
des Landes und der grossen Ausdehnung
^jiizelner Bahngebiete kommt der Fall häufiger vor,
der Tarif für eine Localrelation thatsächlich zu
.^l^^oteii Tarifen überhaupt keine Beziehung hat, weder
Eonciirrenztarif noch als Zwischentarif; und auch wo
^ Geltungsbereich die Zwischenstrecke eines directen
orifs ist, übt eine Classifications-Verschiedenheit weit seltener
Wirkung. Etwa daraus hervorgehende Frachtdispag.
krauchen nicht ex ofßcio berücksichtigt zu werden, da
^^mht schon an sich, wie in Deutschland, verboten sind;
*) Vergl. S. 36.