Arbeitsertrag
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Wirkung von Gehülfen betreibt, hat mit Niemanden den
Arbeitsertrag zu theilen. Die durch die Arbeitstheilung wieder
bedingte Arbeitsvereinigung gibt auch allen bei der Produkt
lion Mitwirkenden einen Ansprnch auf einen Theil des ge
meinschaftlichen Arbeitsertrags. Die Formel aber, nach der
sich genau berechnen ließe, wie viel ein Jeder durch seine
Arbeit zu dem neu geschaffenen Werth beigetragen hat, die
also auch als ein sicherer Maßstab bei der Bertheilung des
gemeinschaftlichen Arbeitsertrags dienen könnte, ist noch nicht
gefunden, wird wohl auch nie gefunden werden. Die Ver-
theilung vollzieht sich nach Maßgabe der vorher getroffenen
freien Vereinbarung, und der dem Arbeiter hienach zuge
sprochene Antheil kommt in desien Arbeitslohn zum Vorschein.
Der Arbeitslohn ist also der volle Arbeitsertrag des Arbeiters,
auf den allein dieser einen rechtlichen Anspruch hat.
Nach sozialistischen Begriffen ist nur die Thätigkeit deS
Lohnarbeiters eine Arbeit, welche einen neuen Werth erzeugt.
Die Arbeit des Fabrikanten wird gleich Null tapiri. So oft
daher auch die Social-Dentokratie vom arbeitenden Volk redet,
denkt sie ausschließlich an die städtischen und ländlichen Lohn
arbeiter und an die Kleinbauern und Kleingewerbetreibenden,
die entweder ohne Gehülfen oder doch in gleicher Weise wie
die Gehülfen arbeiten (Bolksstaat 1674 , 151). Bei
einer solchen Voraussetzung hat der Fabrikant an dem ge
meinschaftlichen Arbeitsertrag keinen Anspruch und kein Recht
auf einen Unternehmerlohn, da seiner Arbeit die Produktivi
tät abgesprochen wird. Er muß sich mit der üblichen Ver
zinsung des auf das Unternehmen verwendeten Anlage- und
Betriebskapitals zufrieden geben. Und nicht einmal dies kommt
bent Unternehmer nach socialistischer Vorstellung zu, wenn der
,.N. Soc.-Demokrat" (1872, 81) schreibt: „Wir sehen, daß
..in der heutigen Gesellschaft an das wirklich werkthätige Volk