die Zusammengehörigkeit von Individualismus und Sozialismus
eingetreten. Die Menschheit sei ihres Ur- und
Grundrechts, des Rechts auf gemeinsamen Nutzbesitz der
Muttererde durch einzelne beraubt worden, Der Privatbesitz
an Grund und Boden sei die Ursache aller Unfreiheit
und aller sozialwirtschaftlichen Drangsale. Es sei die
Pflicht aller Sozial- und Wirtschaftreformer, ihre Reformbestrebungen
mit aller Kraft zunächst einzig und
allein darauf zu richten, daß das Recht auf privates Eigentum
am Erdboden aufgehoben werde.
Sein neues Werk erschien unter dem Titel: „Vom
rechten Staate“ Braunschweig 1894). Es enthielt sechs
staatsphilosophische Abhandlungen. Eine davon war der
Grundrentenssteuer als einziger Steuer gewidmet. Backhaus
sagte, daß der Gedanke der Bodenbesitzreform nach
dem scheitern der physiokratischen Bewegung des 18.
Jahrhunderts lange Zeit geschlummert habe. Erst seit
einem Jahrzehnt sei der Gedanke wieder zu neuem und
wie es scheine kraftvollem Leben erwacht (Seite 89). Der
Kardinalgrundsatz sei:
„Der Privatbes it an Grund und Boden der
Erde muß das ge meinsame Eigentum aller
Bürger eines Staates werden!“
Er verlangte aber, daß die rechte Art der Durchführung
jedem Lande überlassen werden müsse (S. 93). Das
habe Henry George verkannt, als er das Banner der
Single tax erhoben habe. Er habe diese Steuer nicht nur
für sein Land, sondern für alle Länder verlangt. Die
Einführung der Single tax sei ihm keine Zweckmäßigkeitfrage,
sondern die Prinzipienfrage der Reform (S. 95).
Backhaus beklagte mit Recht, daß George in seinem
offenem Briefe an den Papst Leo X1I., die unbeschränkte
Konkurrenz für genau so notwendig zur Gesundheit des
industriellen und des sozialen Organismus erklärt habe,
wie die freie Zirkulation des Blutes unentbehrlich sei zur
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