172 VII. Die Religion und die Soc -Demokratie.
verlassen darf, wenn es zu gesunder Entwickelung und zu
gesichertem Bestände gelangen soll. So wenig die Natur
gesetze von einem Menschen ungestraft übertreten werden
können, so wenig darf das sociale Leben, wenn es sich nicht
selbst untergraben will, die ewigen Gottesordnimgen bei Seite
schieben. Tic Gottesordnimgen sind die Naturgesetze für dac-
sociale Leben.
Die Social-Demotraue durchschaut den inneren Zusam
menhang der Religion mit der von ihr gehaßten und ange
scindeteli bestehenden socialen Ordnung klarer und richtiger
wie viele ihrer Gegner. Ihr Agitator I. Motteler spricht
es ja deutlich aus, (Bolksstaat 1874, 58) daß er als So
cialist „die socialen, religiösen und politischen Fragen als
untrennbar" behandeln müsse. Die Beachtung, welche die
Religion Seitens der Social-Demokratie ersährt, ist nicht
ans Rechnung der in religiösen Fragen lies erregten und
bewegten Gegenwart zu schreiben, sondern es ist ihr Kampf
gegen die Religion eine ganz naturgemäße Leben-äußerung,
die auch hervortreten würde und iliüßte, selbst wenn ini
religiösen Leben unseres Voltes die tiefste Windstille herrschte.
In den religiösen Kämpfen der Gegenwart ergreift die So-
cial-Demokratie keine Partei. Der Sieg der Einen oder der
Anderen ist ihr völlig gleichgültig. Der Kampf überhaupt
hat nur insofern ein Interesse für sie, als sie hoffen darf,
daß es recht viele Todte gibt, die, weil mit der Religion
völlig zerfallen, und in ihrem religiösen Leben ganz und gar
bankerott, auch die Widerstandskraft verloren haben, und mit
der Zeit ihre Bundesgenossen werden müssen. Die Gegen
wart liefert uns ja Beispiele genug, daß Männer, die ihr
ganzes religiöses Hab und Gut über Bord geworfen haben,
wiewohl sie riicht zlim eigentlichen Proletariat zählen, doch
zur Partei der Social - Demokratie hinübcrtreten. Wir sin-