Ehe.
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„Mitgliedes des Priesterstandes, sowie die Führung des
„ Civilstandsregistcrs seitens eines solchen ist augenscheinlich
„ein Vorrecht des Letzteren, welches aus den Zeiten her
„datirt, wo Adel nnd Geistlichkeit die socialen Beherrscher
„des übrigen Volkes, des dritten Standes waren. Wenn
„auch nun gegenwärtig dieses Vorrecht in der Bourgeois-
„gesellschaft ein verhältnißmäßig unwesentliches ist und eigent-
„lich nur dazu dient, durch Empfang der Sporteln das
„Einkommen der Priester zu vervollständigen, so ist doch
„nicht zu leugnen, das; inan che Chitone und häufiger religiöser
„Gewissenszwang die Folge der mißbräuchlichen Handhabung
„des priesterlichen Ehezwanges sind. Aus diesen Gründen
„durften die Social-Demotraten unter keinen Umständen
„für die Aufrechthaltnng des bisherigen, sich längst über-
„lebt habenden Zustandes eintreten."
„Auf der anderen Seite ist aber der neue Gesetzentwurf,
„welcher die Civilehe einführt, nichts anderes als die voll-
„ständige Verkörperung der B ourgeoisidec über die Ehe.
„Vor 80 Jahren war eine solche Maßregel revolutionär,
„jetzt ist sie bereits reaktionär gegenüber den socialistischen
„Principien. Indem nämlich durch die Civilehe der Geist-
„lichkeit ihre bisherige Machtvollkommenheit entzogen wird,
„entsteht aus dem Sakrament der Ehe ein einfacher bürgcr-
„licher Kontrakt. Die Eheschließendcn verzichten im Princip
„auf den wunderthätigen priesterlichen Segen und
„treffen lediglich die kontraktliche Uebereinkunft, daß
„die aus der Ehe entspringenden Kinder Anspruch auf Er-
„nährung und Erziehung durch Eltern, sowie Erbberechtigung
„haben."
„Damit werden die Prostitution und die grausame,
„entehrende Ausnahmestellung der unehelichen Kinder nicht
„nur nicht beseitigt, sondern sie wuchern fort und fort schlim-