Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 227
spitzgiebliger Gotik besetzt, während die Seitenstraßen, ehedem
von Holzhäusern begrenzt und vielmals abgebrannt, Bauten aus
jüngeren Zeiten aufweisen. Wohl nur in Lübeck wurde seit
dem großen Brande des Jahres 1276 der Bau von anderen als
backsteinernen Häusern mit feuerfester Bedachung verboten.
Besonders mißlich war es, daß bei dem lange festgehaltenen
Typus des Einfamilienhauses auf größeren Bauplätzen meist
mehrere kleine Häuser erbaut wurden, die dann aber keine
trennenden Brandmauern, sondern im Gegenteil ein einziges
zusammenhängendes Dach erhielten: bis zu zwanzig solcher
Häuschen unter einem Dache kommen vor, und es zeigt sich
nicht, daß man von Feuerpolizeiwegen gegen diesen Gebrauch
eingeschritten wäre.
Dafür war das Löschwesen schon früh zur Zufriedenheit
geordnet. Es fand in der militärischen Vierteleinteilung der
Stadt eine Form, an die es sich rasch und gern anlehnte.
Schon das Meldewesen ließ sich leicht mit der Thorwacht ver⸗
einigen; nicht selten hatte man zudem einen besonderen Feuer—
wächter im Centrum der Stadt. Stieß er ins Horn oder
läutete er die Brandglocke, so traten die Bürger oder wohl
gar schon besonders bezeichnete Löschmänner unter den Brand—
meistern auf den Alarmplätzen zusammen; auf diese Weise
wurde rasch eine größere und meist ausreichende Hilfe gewähr—
leistet, der die Verpflichtung eines jeden Bürgers zur Haltung
von Feuereimern für den ersten Notfall zur Seite ging.
Nicht wenig wurde die Wirkung dieses wohlgeordneten
Löschwesens durch die außerordentliche Mannigfaltigkeit des
mittelalterlichen Hausbaues beeinträchtigt. Während in den
modernen Städten die Bauten einer Norm folgen, die sich selbst
für die verschiedensten Zwecke im wesentlichen gleichbleibt, prägte
sich der mittelalterliche Hausbau in den Städten bald nach dem
sozialen Rang des Bewohners, bald nach dem beabsichtigten
Fewerbe⸗ oder Handelsbetrieb in durchaus eigenartigen Anlagen
1 Bisweilen sind freilich alle Giebel maskiert, so am Rostocker
Markte.