Full text: Die Volkswirthschaftslehre

g 31. Einwirkung auf die Volkswirthschaft. 41 
lich von der eigenartigen Ausbildung der einzelnen Falls 
schon gewordenen oder noch im Werden begriffenen wirth- 
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jener gewissermaßen vorgezeichnet sind. Ebenso erweisen sich 
behufs deren Erreichung nur diejenigen Mittel als wirksam, 
welche den Ursachen begegnen, die durch ihr Zusammenwirken 
den gegenwärtigen Zustand bedingen und hierauf abändernd 
zurückzuwirken vermögen. 
Es läßt sich also mit Erfolg ausschließlich hinwirken auf die 
Verwirklichung von Fortschritten, für deren Eintreten die es 
herbeiführenden Vorbedingungen bereits einigermaßen vorhanden 
sind oder wenigstens zu entstehen anfangen; und die beabsichtigte 
Wirkung nur erzielen durch den gegebenen Verhältnissen angepaßtes, 
zweckentsprechend nachhelfendes oder anbahnendes Eingreifen, ver 
mittelst dessen gleichzeitig die sich darbietenden Anknüpfungspunkte 
zur Beeinflussung des bezüglichen Wollens und Könnens der 
Menschen ausgiebigst benutzt werden. 
Deshalb ist endlich auch überall wohl zu unterscheiden 
zwischen den Maßnahmen, welche überhaupt zu Gunsten einer 
bestimmten wirthschaftlichen Beziehung allenfalls angewendet 
werden können, und denjenigen, die in einer gewissen Zeit 
und unter gegebenen Umständen angethan sind, zumal ver 
fehlte, falls sie nicht völlig wirkungslos bleiben, leicht schäd 
lich wirken. 
Die zur Förderung der Volkswirthschaft dienlichen Maß 
nahmen können meist je nach den Umständen, unter denen ihre 
Anwendung erfolgt, sowohl nutzen als schaden, während einige 
andere insoweit jedenfalls unschädliche sind, als sie lediglich dort 
wirksam werden, >vo sie zu nutzen vermögen, >vie dies z. B. bei 
bloßem Bereithalten von irgendwelchen Veranstaltungen der Fall 
ist, die nicht benutzt werden, sobald sie keinem wirklich vor 
handenen Bedürfnisse entsprechen. Irgendwo erfolgreich gewesene 
haben daher selten unbedingt die Vermuthung für sich, daß sie 
anderwärts ebenso anwendbar sein würden. Die besonderen Falls 
anzuwendenden müssen vielmehr nothwendig um so selbständiger 
aus den da eingetretenen volkswirthschastlichen Bedürfnissen her-
	        
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