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Dr. Edgar JaJfe.
weise und eine weitere Million freiwillig die Vorteile dieser Gesetz
gebung genießen wird, deren Kreis weiter gezogen ist als bei ihrem
deutschen Vorbilde. Die Beiträge pro Woche setzen sich zusammen
aus Zahlung der Arbeiter: 3 d pro Woche für weibliche, 4 d für
männliche; der Unternehmer: 3 d für jeden Arbeiter; und des
Staates: 2 d pro Kopf. Wenn der Arbeiter weniger als 2 s 6 d
pro Woche verdient, so vermindert sich sein Beitrag, während der
des Unternehmers steigt. Drittens: ein Gesetz gegen Arbeitslosig
keit, das zunächst allerdings nur den Maschinenbau, den Schiffsbau,
das Baugewerbe, im ganzen etwa 4 Millionen Arbeiter einbezieht.
Auch hier werden die Kosten gemeinsam vom Arbeiter (2V 2 d),
Unternehmer (2 1 / 2 d) und Staat (l 3 / 4 d) pro Woche aufgebracht.
Die Unterstützung beträgt 7 s pro Kopf und Woche, wird jedoch
im Falle einer Aussperrung oder eines Streiks nicht bezahlt. Die
Kosten der Versicherung gegen Krankheit, Invalidität und Arbeits
losigkeit werden für den Staat auf 57 2 Mill. £ im Jahr berechnet.
Es ist jedoch vorauszusehen, daß diese bald bis auf 10 Mill. £
steigen werden.
Neben dieser Versicherungsgesetzgebung hat die liberale Re
gierung ferner die Frage der schiedsgerichtlichen Einigung im Streik
falle ins Auge gefaßt. Nachdem früher bereits fakultative Einigungs
ämter geschaffen worden waren, sind diese neuerdings für das
Transportgewerbe (Eisenbahn) zu obligatorischen gemacht worden.
Außerdem wurde im Jahre 1909 die sogenannte Labour Exchanges
(Staatliche Arbeitsvermittlungs-Bureaus) geschaffen, und die Ent
wicklung wird zweifellos dazu führen, mit Zwangsgewalt aus
gestattete Einigungsämter, nach dem Vorbild der in Australien
und Neuseeland bestehenden, allmählich für alle Gewerbe einzu
führen.
Die vollkommenste Abkehr von den alten, grundlegenden Prin
zipien der Selbsthilfe und des «Laissez Faire» bedeutet jedoch die
dritte Serie von gesetzgeberischen Maßregeln, zu denen sich die
liberale Regierung, zum Teil unter dem Drucke der öffentlichen
Meinung, dann aber unter dem direkten Zwange seitens der Arbeiter
schaft des ganzen Landes gedrängt sah: die staatliche Lohnregelung.
Zunächst wurde im Jahre 1909 der Trade Boards Act erlassen,
der für die schwache und organisationsunfähige Arbeiterschaft einer
Reihe von Hausindustrien obligatorische Lohnämter mit Minimal