Metadata: Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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des Branntwein- und Bierverkaufs, das Tabakmonopol und 
drgl. Dagegen befürwortet er Monopole der öffentlichen 
Verkehrsanstalten. 
Staatliche Fabriken sind nach Kankrin zu staatlichen 
Erwerbszwecken »ganz und gar nicht geeignet«. 1 ) Doch 
seien sie aus gewissen Rücksichten zulässig. So könne sich 
der Staat z. B., bei Mangel an Initiative seitens der Privaten 
verpflichtet fühlen, sogar »mit Schaden gewisse Zweige der 
Fabrikation emporzubringen,« 1 ) die dann später in Privat 
hände übergehen könne. Auch aus Rücksichten der Un 
abhängigkeit dürfe der Staat manche Fabriken für Militär 
zwecke gründen. »Bei einer hohen Fabrikkultur wird es 
aber besser sein, sich auf die Privatbetriebsamkeit zu ver 
lassen.«*) 
Mit Bezug auf die staatlichen Handelsunternehmungen 
heißt es, sie seien »als Finanzquelle noch weniger passend 
als Fabriken, da sie noch mehr Fleiß und Spekulation fordern 
und zugleich Wagnisse verlangen.« 3 ) Die staatlichen Handels 
unternehmungen sind deshalb nur als Handelsmonopole 
diskutabel, aber auch diese bringen dem Nationalreichtum 
großen Schaden. Priviligierte Handelsgesellschaften zum 
Handel mit den Kolonien seien zuerst vielleicht »als Er 
ziehungsmittel unentbehrlich gewesen,« aber es scheine 
immer besser, »die Kolonien und Nebenländer zu Händen 
des Staates zu nehmen und den Privativgewinn bloß durch 
Ausschließung fremder Konkurrenten und durch andere 
Mittel, nicht aber durch das Monopol einer Gesellschaft zu 
suchen.« 4 ) Indem er das spricht, wendet sich Kankrin ganz 
im Sinne von A. Smith speziell gegen die Ostindische 
Kompagnie. 
Was die Banken anbelangt, so kommen hier natürlich 
nur die Zettelbanken in Betracht. Kankrin stellt sich in 
dieser Hinsicht auf die Seite der staatlichen Zettelbanken. 
Die privaten Zettelbanken sollten »vielleicht gar nicht ge- 
i) Weltr. 172. - a ) Weltr. 173. - «) Weltr. 174. - *) Weltr. 175.
	        
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