Full text : Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

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Sämmtliche  Arbeiter  sind  bei  der  Magdeburger  allgemeinen  Versicherungs-Actien-Gesellschaft
  gegen  alle  Verletzungen  versichert  und  zwar  in  3  Gruppen:
1.  Gruppe  für  Arbeiter  mit  einem  Wochen  lohn  bis  zu  M.  12.  mit  M.  3000
pro  Kopf.
2.  Gruppe  für  Arbeiter  mit  einem  Wochenlohn  zwischen  12  und  18  M.  mit
M.  4500  pro  Kopf.
3.  Gruppe  für  Arbeiter  mit  einem  Wochenlohn  über  18  M.  mit  M.  6750  pro  Kopf.
Ausser  den  Arbeitern  sind  von  Seiten  der  Fabrik  auch  sämmtliche  Aufseher
und  Beamten  mit  entsprechend  höheren  Summen  versichert.
An  Prämien  wurden  hierfür  im  Jahre  1879  von  der  Fabrik  bezahlt  M.  11179,
während  die  Versicherungsgesellschaft  an  Verpflegungskosten  nur  ca.  M.  5000  zu
vergüten  hatte.
Gehen  wir  nunmehr  nach  diesen  mehr  allgemeinen  Betrachtungen  zu  unsern
speciellen  Fragen  über,  so  kommen  wir  zuerst  zu  der

II.  Fürsorge  für  den  gesunden  Arbeiter.
Hier  hätten  wir,  —  da  über  die  Einrichtungen  der  Fabrik-Räume,
deren  Ventilation  etc.  bereits  das  Nöthige  gesagt  ist,  —  die  Arbeitszeit ­
  und  den  Arbeitslohn,  die  Arbeiter-Wohnungen,  die  Menage  und
die  Bäder  in  Betracht  zu  ziehen.
1)  Die  Arbeitszeit.
Was  die  Arbeitszeit  betrifft,  so  beginnt  dieselbe  stets  Morgens  um  6  Uhr
und  endet  Nachmittags  um  5  Uhr.  Pausen  sind  zum  Frühstücke  eine  halbe  Stunde,

Lohn-Ver-Unter


2  M.

2.00.

2.10.

2.20.

2.30.

2.40.

2.50.

2.60.

2.70.

2.80.

2.90.

3.

3.10.

Maurer
Mechan.  Werkstätte ­

Fuhrwesen...
llofarbeiter  ..
Schlosser  und
Heizer
Expedition,
Färberei  und
Lager
Anilinfabrik  .
Alizarinfabrik

9
2
1
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1
9

3
1
2
7
4

1
3
1

4
8
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2
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46
49

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1
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38

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1
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1

31

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5

43  1  31

174

134

52

75

79

31

66

16

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und  zwar  für  die  eine  Hälfte  der  Arbeiter  von  8  —  und  für  die  andere  von
^29—9  Uhr,  und  Nachmittags  eine  ganze  Stunde  von  12  —  1  resp.  1—2  Uhr
zum  Mittagessen.  Es  wird  somit  im  Ganzen  9*  j  Stunden  gearbeitet.  Eine  Pause
für  den  Nachmittagskaffee  gibt  es  nicht  ;  dafür  wird  bereits  um  5  Uhr  geschlossen.
Wo  Tag  und  Nacht  gearbeitet  werden  muss,  geht  die  Arbeitsschichte  von  6—6
Uhr,  und  wird  die  Ueberstunde  mit  lOpCt.  Lohn-Zuschlag  vergütet.  Ausserdem
geniesst  die  Nachtschichte  einen  weiteren  Zuschlag  von  10  pCt.  des  Lohnes.  Accord-Arbeit
  ist  sehr  selten  ,  weil  die  Eigenthümlichkeit  der  Fabrikationen  nur  in
Ausnahmefallen  eine  solche  gestattet.
Die  Arbeitszeit  ist  demnach  den  meisten  andern  Fabriken  gegenüber  eine
kurze.  Die  Herren  Meister.  Lucius  &  Brüning  gingen  hierbei  von  der  Ansicht
fius,  dass  eine  solche  etwas  verkürzte  Arbeitszeit  die  Leistungsfähigkeit  der  Arbeiter ­
  erhöhe,  und  dass  somit  an  Arbeitskraft  gewonnen  werde,  was  an  Arbeitszeit
verloren  gehe.  Ausserdem  gebietet  auch  die  bei  vielen  Arbeitern  nicht  unbeträchtliche ­
  Entfernung  ihres  Wohnortes  von  der  Fabrik  eine  auf  das  Möglichste
beschränkte  Arbeitszeit.  Ausser  an  Sonntagen  ruht  die  Arbeit  an:  Neujahr.
Charfreitag,  Ostern,  Himmelfahrtstag,  Pfingsten,  Frohnleichnamstag,  Weihnachten. ­
  sowie  an  dem  Sedanstag.  An  Wahltagen  erhalten  die  Arbeiter  auf  ihr  Verlangen ­
  den  für  Ausübung  ihres  Wahlrechtes  nöthigen  Urlaub.
2)  Die  Arbeitslöhne.
Der  Arbeitslohn  variirt  pro  Tag  zwischen  1  M.  und  5  M.  20  Pf.  Eine  genaue ­
  Löhnung  von  876  Arbeitern  enthält  Tab.  D.  12.  An  dem  Sedanstage  erhalten ­
  die  Arbeiter  ihren  vollen  Lohn;  bei  den  Reichstagswahlen  dürfen  dieselben
die  Fabrik  eine  Stunde  früher  verlassen,  ohne  dass  der  Lohn  dadurch  verkürzt
wird.  Bei  den  Landtags-  und  Gemeinde  wählen  hängt  die  Beurlaubung,
Welche  speciell  nachgesucht  werden  muss,  von  dem  Stande  der  Arbeit  ab.

•  •  Tab.  I)  Î2.
1‘ältn  isse.

3.20.

3.30.3,40.
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3..50.

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4.90.

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4.10.4.20.

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5  20.

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