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den volkswirtschaftlichen Grundsätzen nicht gerecht wird, indem durch
die jährlichen 6 pro Mille Vermögenshaftsteuer scheinbar das Ver
mögen selbst auch, also der Stamm, immer kleiner wird. Das ist
aber in Wahrheit nicht der Fall, denn je kleiner das Vermögen ist,
um so mehr verringert sich ja auch die Vermögenshaftsteuer von
Jahr zu Jahr; und schließlich: Lassen wir doch nur die Zahlen
selbst sprechen: Bei 100 000 M. Vermögen nur 600 M. Ver-
mögenshaftsteuer im Jahr, das ist wahrhaftig so wenig, daß man
weder von einer steuerlichen Ueberlastung, geschweige denn von
einem Angriff der Steuer aus den Vermögensstamm reden kann.
Außerdem wird ja die Steuer nicht entrichtet voni Vermögen selbst,
sondern von den sonstigen Einkünsten des Zensiten; sie ist also
nur s 6) e i n b a r eine Vermögenssteuer. Auch in den Gang
des Wirtschaftslebens wird die Vermögenssteuer nicht störend
eingreifen. Erstens ist ihre Veranlagung und Erhebung ziemlich
einfach, und zweitens stellt sie für den einzelnen Steuerpflichtigen,
wie gezeigt, eine so geringe finanzielle Belastung dar, daß sie von
uns allen, die wir die gegenwärtigen Steuern kennen und bezahlen,
geradezu als eine wohltuende Steuererleichterung angesehen werden
wird; kein Mensch wird mit Recht daran denken können, bei
dem geplanten Satz von 6 Prozent Vermögenshaftsteucr
über Steuerüberlastung, Konfiskation des Vermögens usw. zu
murren. Der Wirtschastsfrieden würde durch die Vermögens
haftsteuer nicht nur nicht gefährdet, sondern sogar in hohem Maße
gesichert werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf
ein Moment von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung Hinweisen:
Es wäre ein Irrtum, wenn man annehmen wollte, daß die Ver
mögenshaftsteuer viele Leute veranlassen würde, Teile ihres toten
Besitzes, z. B. Möbel, zu verkaufen, und daß dann ein ungeheurer
Preissturz die Folge wäre. Zunächst würde der Preissturz als
Preisabbau ja nur erwünscht sein. Im übrigen ist aber wieder die
Haftsteuer viel zu gering, um solche Folgen herbeizuführen, und der
Fall, daß jemand zu Zwangsverkäusen genötigt sein wird, dürfte
sehr selten sein. Denkbar wäre der Fall nur bei den aus Steuer
angst angeschafften überflüssigen Luxusartikeln wie Brillanten, weil
jemand vorziehen könnte, angesichts der günstigen Haftsteuer seine
Juwelen wieder in Zinsen bringendes Kapital zu verwandeln; das
aber läge wiederum im Interesse der Volkswirtschaft.