Object: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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den volkswirtschaftlichen Grundsätzen nicht gerecht wird, indem durch 
die jährlichen 6 pro Mille Vermögenshaftsteuer scheinbar das Ver 
mögen selbst auch, also der Stamm, immer kleiner wird. Das ist 
aber in Wahrheit nicht der Fall, denn je kleiner das Vermögen ist, 
um so mehr verringert sich ja auch die Vermögenshaftsteuer von 
Jahr zu Jahr; und schließlich: Lassen wir doch nur die Zahlen 
selbst sprechen: Bei 100 000 M. Vermögen nur 600 M. Ver- 
mögenshaftsteuer im Jahr, das ist wahrhaftig so wenig, daß man 
weder von einer steuerlichen Ueberlastung, geschweige denn von 
einem Angriff der Steuer aus den Vermögensstamm reden kann. 
Außerdem wird ja die Steuer nicht entrichtet voni Vermögen selbst, 
sondern von den sonstigen Einkünsten des Zensiten; sie ist also 
nur s 6) e i n b a r eine Vermögenssteuer. Auch in den Gang 
des Wirtschaftslebens wird die Vermögenssteuer nicht störend 
eingreifen. Erstens ist ihre Veranlagung und Erhebung ziemlich 
einfach, und zweitens stellt sie für den einzelnen Steuerpflichtigen, 
wie gezeigt, eine so geringe finanzielle Belastung dar, daß sie von 
uns allen, die wir die gegenwärtigen Steuern kennen und bezahlen, 
geradezu als eine wohltuende Steuererleichterung angesehen werden 
wird; kein Mensch wird mit Recht daran denken können, bei 
dem geplanten Satz von 6 Prozent Vermögenshaftsteucr 
über Steuerüberlastung, Konfiskation des Vermögens usw. zu 
murren. Der Wirtschastsfrieden würde durch die Vermögens 
haftsteuer nicht nur nicht gefährdet, sondern sogar in hohem Maße 
gesichert werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf 
ein Moment von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung Hinweisen: 
Es wäre ein Irrtum, wenn man annehmen wollte, daß die Ver 
mögenshaftsteuer viele Leute veranlassen würde, Teile ihres toten 
Besitzes, z. B. Möbel, zu verkaufen, und daß dann ein ungeheurer 
Preissturz die Folge wäre. Zunächst würde der Preissturz als 
Preisabbau ja nur erwünscht sein. Im übrigen ist aber wieder die 
Haftsteuer viel zu gering, um solche Folgen herbeizuführen, und der 
Fall, daß jemand zu Zwangsverkäusen genötigt sein wird, dürfte 
sehr selten sein. Denkbar wäre der Fall nur bei den aus Steuer 
angst angeschafften überflüssigen Luxusartikeln wie Brillanten, weil 
jemand vorziehen könnte, angesichts der günstigen Haftsteuer seine 
Juwelen wieder in Zinsen bringendes Kapital zu verwandeln; das 
aber läge wiederum im Interesse der Volkswirtschaft.
	        
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