Full text : Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

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Die  3  Colonnen  über  Diagnose,  Verlauf  und  Symptome  werden  von  dem
Arzte,  die  andern  9  vorher  von  dem  betreffenden  Aufseher  ausgefüllt.
Heber  die  Art,  wie  die  entsprechenden  Colonnen  von  den  Aufsehern  ausgefüllt ­
  werden  sollen,  besteht  eine  Instruction,  welche  in  Anlage  D.  27  enthalten ­
  ist.

D  27.

Kegle  ment
über  die  Führung  der  Kranhen-Journale.
1)  In  die  erste  Colonne  ist  die  laufende  No.  der  Erkrankungen,  jedes  Jahr  mit
dem  Januar  mit  No.  1  beginnend,  einzutragen.
2)  In  der  zweiten  Colonne  steht  die  No.  des  Krankonbüchelchens  des  betreffenden ­
  Arbeiters,  welche  gleichlautend  mit  dessen  No.  in  der  Arbeiter-Liste
  sein  muss.
3)  In  der  fünften  Colonne  hat  der  Kaum,  in  welchem  der  betreffende  Arbeiter
beschäftigt  ist.  zu  stehen.
4)  In  Colonne  9  wird  die  Ursache  der  betreffenden  Erkrankung  von  Seiten  des
Aufsehers  derart  eingetragen,  dass  ersichtlich  ist,  wie  die  betreffende  Verletzung ­
  entstanden  ist.  In  denjenigen  Fällen,  in  welchen  eine  Ursache  der
Arbeitsunfähigkeit  auf  der  Fabrik  nicht  bekannt  wurde,  ist  dies  in  der
Colonne  mit  vac.  zu  bezeichnen.  Wurde  bekannt,  dass  der  betreffende  Arbeiter ­
  sich  die  Krankheit  ausserhalb  der  Fabrik  durch  eigenes  oder  fremdes
Verschulden  zugezogen  hat,  so  ist  dies  in  Colonne  14  zu  bemerken.
5)  In  Colonne  10  soll  links  oben  der  Name  desjenigen  Arztes  eingetragen
werden,  welcher  den  betreffenden  Krankheitsfall  behandelte.  War  ein  Arbeiter ­
  arbeitsunfähig,  ohne  einen  Arzt  zu  gebrauchen,  so  ist  dies  in  Colonne ­
  14  zu  bemerken.
6)  In  Colonne  12  sind  immer  nur  diejenigen  Tage  als  Ausdruck  der  Arbeitsunfähigkeit ­
  einzutragen,  an  welchen  auf  der  Fabrik  gearbeitet  wurde,  also
die  Sonn-  und  Feiertage  nicht.
7)  War  ein  Arbeiter  länger  krank  als  die  statutenmässige  Unterstützungszeit,
so  ist  in  Colonne  14  anzugeben,  wie  lange  Zeit  der  betreffende  Arbeiter
Krankengeld  erhielt.
8)  In  Colonne  14  ist  ein  Hinweis  auf  die  vorhergegangene  Erkrankung  des
betreffenden  Arbeiters  so  einzutragen,  dass  bei  wiederholten  Erkrankungen
dahin  geschrieben  wird  :  Siehe  No.  .  .  des  Jahres  187..
9)  Tritt  ein  Arbeiter,  der  krank  war,  aus  oder  wird  derselbe  aus  der  Fabrik
entlassen,  oder  stirbt  ein  Arbeiter,  so  ist  dies  in  No.  14  mit  Angabe  des
'Pages  des  Austritts  resp.  des  Todes  anzumerken.
10)  Am  Ende  eines  jeden  Jahres  ist  eine'  Zusammenstellung  der  Krankenbewegung ­
  der  Art  zu  machen,  dass  der  Krankenl>estcind  eines  jeden  Kauiies
für  den  Anfang  sowie  für  das  Ende  des  Jahres,  ferner  die  Anzahl  der  einzelnen ­
  Erkrankungen,  sowie  die  Gesammt-Erkrankungstage,  die  Namen  der
Verstorbenen  und  Pensionäre,  sowie  die  Zahl  der  in  das  folgende  Jahr  übertragenen ­
  Kranken  eingetragen  wird.
Diese  Journale  werden  getrennt  für  die  Alizarinfabrik,  die  Anilinfabrik  und
die  mechanische  Werkstätte  geführt.
            
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