Gewerbepolitik.
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mäßigeres Vorgehen beim Bezüge der Rohstoffe, beim Ver
kaufe der Erzeugnisse, bei Befriedigung des Kreditbedürf
nisses usw. zu erleichtern. In Preußen ist durch die Errichtung
der „Zentralgenossenschaftskasse" ein Weg zu geldlicher Förde
rung auch der Handwerkergenossenschaften gebahnt worden.
Im übrigen ist hier wie in anderen deutschen Staaten und
in Österreich mancherlei geschehen, um durch Belehrung und
Anregung den genossenschaftlichen Zusammenschluß im Hand
werke zu fördern. Auch mit Heranziehung von Genossen
schaften zu Arbeiten und Lieferungen für öffentlichen Bedarf
fütb Versuche gemacht. Dazu treten umfassende Bemühungen,
geeignete Triebwerke, neue Werkzeuge und Arbeitsweisen
einzubürgern durch ihre Vorführurtg in Ausstellungen, durch
Unterweisung in ihrem Gebrauche, durch Erteilung von Rat
und Auskunft bei ihrer Beschaffung, durch Erleichtemng ihrer
Anschaffung und dergleichen. Auch alles, was zur Förderung
und Pflege des Geschmacks dient, kommt dem Handwerke
zugute. In diesen Beziehungen hat sich neuerdings Österreich
mit Hilfe seines besonderen „Gewerbeförderungsdienstes"
in Wien und der entsprechenden Stellen in anderen Orten
besonders betätigt. In Preußen ist durch Verordnung vom
20. März 1905 ebenfalls eine besondere Behörde für der-
t artige Bestrebungen geschaffen in Gestalt des „Landesgewerbe
amts" und des „ständigen Beirats für gewerbliches Unter
richtswesen", die zur Unterstützung des Handelsministers in
der Verwaltung des gewerblichen Unterrichtswesens und der
Gewerbeförderung errichtet sind.
Weit weniger faßbar als das Handwerk ist das Haus
gewerbe, die „Hausindustrie" für volkswirtschaftspolitische
Maßnahmen. Die herrschende Auffassung betrachtet das
Hausgewerbe vornehmlich unter dem Gesichtspunkte der
Arbeiterwohlfnhrts- und Arbeiterschutzpolitik. Sie verlangt
deshalb behufs Beseitigung der in der Tat oft äußerst be-