Full text: Volkswirtschaftspolitik

Gewerbepolitik. 
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mäßigeres Vorgehen beim Bezüge der Rohstoffe, beim Ver 
kaufe der Erzeugnisse, bei Befriedigung des Kreditbedürf 
nisses usw. zu erleichtern. In Preußen ist durch die Errichtung 
der „Zentralgenossenschaftskasse" ein Weg zu geldlicher Förde 
rung auch der Handwerkergenossenschaften gebahnt worden. 
Im übrigen ist hier wie in anderen deutschen Staaten und 
in Österreich mancherlei geschehen, um durch Belehrung und 
Anregung den genossenschaftlichen Zusammenschluß im Hand 
werke zu fördern. Auch mit Heranziehung von Genossen 
schaften zu Arbeiten und Lieferungen für öffentlichen Bedarf 
fütb Versuche gemacht. Dazu treten umfassende Bemühungen, 
geeignete Triebwerke, neue Werkzeuge und Arbeitsweisen 
einzubürgern durch ihre Vorführurtg in Ausstellungen, durch 
Unterweisung in ihrem Gebrauche, durch Erteilung von Rat 
und Auskunft bei ihrer Beschaffung, durch Erleichtemng ihrer 
Anschaffung und dergleichen. Auch alles, was zur Förderung 
und Pflege des Geschmacks dient, kommt dem Handwerke 
zugute. In diesen Beziehungen hat sich neuerdings Österreich 
mit Hilfe seines besonderen „Gewerbeförderungsdienstes" 
in Wien und der entsprechenden Stellen in anderen Orten 
besonders betätigt. In Preußen ist durch Verordnung vom 
20. März 1905 ebenfalls eine besondere Behörde für der- 
t artige Bestrebungen geschaffen in Gestalt des „Landesgewerbe 
amts" und des „ständigen Beirats für gewerbliches Unter 
richtswesen", die zur Unterstützung des Handelsministers in 
der Verwaltung des gewerblichen Unterrichtswesens und der 
Gewerbeförderung errichtet sind. 
Weit weniger faßbar als das Handwerk ist das Haus 
gewerbe, die „Hausindustrie" für volkswirtschaftspolitische 
Maßnahmen. Die herrschende Auffassung betrachtet das 
Hausgewerbe vornehmlich unter dem Gesichtspunkte der 
Arbeiterwohlfnhrts- und Arbeiterschutzpolitik. Sie verlangt 
deshalb behufs Beseitigung der in der Tat oft äußerst be-
	        
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