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v. Aufseß: Die Zölle und Steuern des Deutschen Reiches.
Deutschen Grenze an durch die Alpen bis an die Schweiz, dann ben Rhein
hinunter bis mi die Mündung, von hier an den Deutschen Meeresküsten bis
nach Danzig und Königsberg sollte eine Zolllinie gezogen werden. Als haupt
sächlichste Zollstätten wurden projektirt: im Südosten Wien, Nikolsburg, Graz,
Billach; im Süden Jnspruck, Trient oder Bruneggen, Feldkirch, Chur, Thann,
Hapsen, Ottmersheim; im Westen Straßbilrg, Metz, Saarbrück, Speier, Köln,
Trier, Aachen; weiter hinab Utrecht, Antwerpen, Bergenopzoom, Brügge; an
den Deutschen Meeren Hamburg, Lübeck, Rostock, Stralsund, Greifswald,
Stettin, Danzig, Königsberg gegen Nord-Osten Kolberg, Frankfurt a/O.,
Wettschail. Von allen Gütern, die bei diesen Zollstatten ein- oder ausgingen,
sollten von 100 fl. Werth 4 fl. erhoben tverden, mit Ausnahme von Getreide,
Wein, Pferden, Schlachtvieh, Salz, Käse, Bier und allen für den Gebrauch
des gemeinen Mannes unentbehrlichen Nahrungsmitteln. Der Ertrag des Zolles,
der den Namen führen sollte: „Römisch-Kaiserlicher Majestät und des heiligen
Reichs gemeiner Stände Zoll" war zur Unterhaltung des Kaiserlichen Regiments
und des Kammergerichts bestimmt. Die Kurfürsten und Fürsten waren dem
Plane nicht abgeneigt. Aber er scheiterte an dem beharrlichen Widerspruch
der Städte, welche in diesem Reichszolle nur eine neue Beschwerung neben
den alten Lasten erblickten. Freilich war von der Aufhebung von Binnen-
Manthen und Zöllen nach Errichtung der Reicks-Zolllinie in dem Plane nicht
bieSRebe.
Im siebzehnten Jahrhunbert begann in den größeren Territorien ein
Grenzzollsystem, verbunden mit verschiedenen Ein- und Ausfuhrverboten, sowie
Abgaben, welche auf den Verbrauch fremder Waaren gelegt wurden; so in
Oesterreich, Kursachsen, Bayern und Brandenburg. Handelte es sich früher
lediglich um die Verfolgung finanzieller Zwecke, so zeigt sich von nun an zu
gleich das Bestreben, durch Einfuhr- und Anssilhrverbote, sowie durch hohe
Zölle die inländische Gewerbsamkeit zu schützen. Erklärlich ist, daß derartige
Verbote und Beschränkungen zu Retorsionsmaßregeln Seitens der benachbarten
Deutschen Länder führten. Der Zollkrieg zwischen Preußen und Knrsachsen
dauerte fast durch das ganze achtzehnte Jahrhundert. Im mittleren und
westlichen Deutschland war bei der Zerklüftung der durcheinander liegenden
Territorien die Durchführung eines Grenzzollsystems unmöglich; es blieb hier
das Zollwesen ziemlich in den Zuständen und Formen, wie sie im Mittelalter
bestanden hatten.
Zwar hatten Bayern 1807, Württemberg 1808 und Baden 1812 ihre
Binnenzölle aufgehoben und Grenzzölle eingerichtet, aber in Preußens alten
Provinzen gab es allein noch 60 verschiedene Zoll- und Accise-Tarife und
jeder der übrigen norddeutschen Staaten hatte seine besondere Zoll- und Stener-
verfassnng und Schlagbäilme.
In der Bedrängniß der Kriege mit Frankreich und den Zeiten der Kon
tinentalsperre war an eine Besserung des Zollwesens in Deutschland nicht zu
denken. Auch der Pariser Friedensschluß vom 30. Mai 1814 führte keine
wesentlichen Aenderungen ans diesem Gebiete herbei. Eine Besserung erschien
vielmehr um so schwieriger, da die Reichsglieder, soweit sie die gewaltige
Umwälzung überlebt, staatsrechtlich vollständige Souveränetät erworben hatten
und eifrig auf deren Aufrechthaltung bedacht waren.
Was die Lage des Deutschen Handels, der Industrie und Landwirth
schaft in jener Zeit besonders schlimm machte, war die Ueberproduktivn, wozu
sich die Englische Industrie in den ersten Friedensjahren hinreißen ließ und