Full text: Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

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v. Aufseß: Die Zölle und Steuern des Deutschen Reiches. 
Deutschen Grenze an durch die Alpen bis an die Schweiz, dann ben Rhein 
hinunter bis mi die Mündung, von hier an den Deutschen Meeresküsten bis 
nach Danzig und Königsberg sollte eine Zolllinie gezogen werden. Als haupt 
sächlichste Zollstätten wurden projektirt: im Südosten Wien, Nikolsburg, Graz, 
Billach; im Süden Jnspruck, Trient oder Bruneggen, Feldkirch, Chur, Thann, 
Hapsen, Ottmersheim; im Westen Straßbilrg, Metz, Saarbrück, Speier, Köln, 
Trier, Aachen; weiter hinab Utrecht, Antwerpen, Bergenopzoom, Brügge; an 
den Deutschen Meeren Hamburg, Lübeck, Rostock, Stralsund, Greifswald, 
Stettin, Danzig, Königsberg gegen Nord-Osten Kolberg, Frankfurt a/O., 
Wettschail. Von allen Gütern, die bei diesen Zollstatten ein- oder ausgingen, 
sollten von 100 fl. Werth 4 fl. erhoben tverden, mit Ausnahme von Getreide, 
Wein, Pferden, Schlachtvieh, Salz, Käse, Bier und allen für den Gebrauch 
des gemeinen Mannes unentbehrlichen Nahrungsmitteln. Der Ertrag des Zolles, 
der den Namen führen sollte: „Römisch-Kaiserlicher Majestät und des heiligen 
Reichs gemeiner Stände Zoll" war zur Unterhaltung des Kaiserlichen Regiments 
und des Kammergerichts bestimmt. Die Kurfürsten und Fürsten waren dem 
Plane nicht abgeneigt. Aber er scheiterte an dem beharrlichen Widerspruch 
der Städte, welche in diesem Reichszolle nur eine neue Beschwerung neben 
den alten Lasten erblickten. Freilich war von der Aufhebung von Binnen- 
Manthen und Zöllen nach Errichtung der Reicks-Zolllinie in dem Plane nicht 
bieSRebe. 
Im siebzehnten Jahrhunbert begann in den größeren Territorien ein 
Grenzzollsystem, verbunden mit verschiedenen Ein- und Ausfuhrverboten, sowie 
Abgaben, welche auf den Verbrauch fremder Waaren gelegt wurden; so in 
Oesterreich, Kursachsen, Bayern und Brandenburg. Handelte es sich früher 
lediglich um die Verfolgung finanzieller Zwecke, so zeigt sich von nun an zu 
gleich das Bestreben, durch Einfuhr- und Anssilhrverbote, sowie durch hohe 
Zölle die inländische Gewerbsamkeit zu schützen. Erklärlich ist, daß derartige 
Verbote und Beschränkungen zu Retorsionsmaßregeln Seitens der benachbarten 
Deutschen Länder führten. Der Zollkrieg zwischen Preußen und Knrsachsen 
dauerte fast durch das ganze achtzehnte Jahrhundert. Im mittleren und 
westlichen Deutschland war bei der Zerklüftung der durcheinander liegenden 
Territorien die Durchführung eines Grenzzollsystems unmöglich; es blieb hier 
das Zollwesen ziemlich in den Zuständen und Formen, wie sie im Mittelalter 
bestanden hatten. 
Zwar hatten Bayern 1807, Württemberg 1808 und Baden 1812 ihre 
Binnenzölle aufgehoben und Grenzzölle eingerichtet, aber in Preußens alten 
Provinzen gab es allein noch 60 verschiedene Zoll- und Accise-Tarife und 
jeder der übrigen norddeutschen Staaten hatte seine besondere Zoll- und Stener- 
verfassnng und Schlagbäilme. 
In der Bedrängniß der Kriege mit Frankreich und den Zeiten der Kon 
tinentalsperre war an eine Besserung des Zollwesens in Deutschland nicht zu 
denken. Auch der Pariser Friedensschluß vom 30. Mai 1814 führte keine 
wesentlichen Aenderungen ans diesem Gebiete herbei. Eine Besserung erschien 
vielmehr um so schwieriger, da die Reichsglieder, soweit sie die gewaltige 
Umwälzung überlebt, staatsrechtlich vollständige Souveränetät erworben hatten 
und eifrig auf deren Aufrechthaltung bedacht waren. 
Was die Lage des Deutschen Handels, der Industrie und Landwirth 
schaft in jener Zeit besonders schlimm machte, war die Ueberproduktivn, wozu 
sich die Englische Industrie in den ersten Friedensjahren hinreißen ließ und
	        
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