Full text : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

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D.  A  Ufse  ß:  Die  Zölle  und  Steuern  des  Deutschen  Reiches.
#o#im  Men  nnb  @n#n,  ben  ŞergogH^  @äc^si^en  Käufern,  9#an
und  ben  Fürstenthümern  Reuß  eine  Konvention  abgeschlossen,  wvbilrch  sich
dieselben  verpflichteten,  binnen  3  Monaten  in  Darmstabt  Bevollmächtigte  Zusammentreten ­
  zu  lassen,  um  bort  ben  Abschluß  eines  bie  sämmtlichen  pazisgirenbeu
  Staaten  binbenben  Vertrages  ans  bereits  vereinbarten  Grnnblagcn  ;u
berathen?)  9  0
Diese  Verhanblnngen,  welche  sich  von  1820  bis  1823  hinauszogen,  verlefen
  ohne  Resultat;  ebenso  auch  weitere  Verhanblnngen,  welche  von  1823
bis  1825  in  Stilttgart  stattfanden,-')  bis  enblich  nach  langen  Unterhandlungen
zwischen  Bayern  und  Württemberg  am  18.  Jan.  1828  ein  Zollvercinignnqsvertrag
  zu  Staube  kam,  bem  sich  im  Herbste  1828  die  Hvhenzollern'schen
ş  ^'uih^lmer  anschlossen,  so  daß  mit  1.  Januar  1829  die  vertragsmäßigen
Bestimmungen  vollständig  in's  Leben  treten  konnten?)  Unterdessen  '  war  auch
Preußen  mcht  unthätig  gewesen  und  hatte  es  durch  verschiedene  Verträge  dahin
gebracht,  daß  sich  Schwarzbnrg  -  Sondershausen,  Schwarzburg  -  Rudolstadt,
Sachsen-Weimar-Eisenach,  Lippe  und  Mecklenburg-Schwerin  Z  bezüglich  seiner
vorn  Preußischen  Territorium  umgebenen  Gebietstheile  dem  Preußischen  Üollund
  Steuersystem  anschlossen,  und  denselben  nach  laiigem  Sträuben  auch  Anhalt-Köthen ­
  durch  einen  Vertrag  am  17.  Juli  1828 5 )  folgte.
Während  ans  diese  Weise  Preilßen  nur  langsam  und  unter  schweren
Kämpfen  durch  Zvllanschluß-  (nicht  Zollvereiiiignngs-)  Verträge")  zu  einer
theilweisen  Arrondirung  seiner  Zollgrenze,  sowie  zur  festeren  Begründung
semes  Systems  gelangte,  hatte  die  Idee  einer  größeren,  allgemeinen  Zollvereinlgnilg
  im  Norden  geringe  Fortschritte  gemacht.
Wenn  auch  in  Preußen  der  Gedanke  einer  größeren  Zolleinigung  vorhanden ­
  war,  so  erschien  sie  damals  den  maßgebenden  Kreisen  bei  dem  Üebergewichte
  der  Preußischen  Verwaltung  doch  wohl  immer  als  ein  Anschluß  an
blese  und  dachte  damals  sicher  Niemand  an  eine  Zollvereinignng  mit  allseitiger
gleicher  Berechtigung,  mit  unabhängiger  eigener  Verwaltung  und  gänzlicher
Wahrung  der  Einzelrechte,  soweit  sie  bei  der  nothwendigen  Einheit  'und  dem
gemeinsamen  Interesse  bestehen  konnten?)
Erst  durch  ben  Abschluß  des  Zollvereinigungsvertrages  mit  dem  der  Konvention ­
  vorn  19.  Mai  1820  untren  gewordenen  Großherzogthum  Hessen  vom
14.  Febr.  1828  hatte  Preußen  gezeigt,  daß  es  unter  Umständen'auch  derartige ­
  Verträge  abzuschließen  bereit  sei  nnb  hatte  mit  demselben  den  Grund

178  ff.

2  Flehe  Weber  a.  a.  O.  S.  15;  v.  Festenberg  a.  a.  O.  S.  174  ff.
')  Weber  a.  a.  O.  S.  16—47;  v.  Fcstenberg  a.  et.  O.  S.  176.
)  Siehe  das  Nähere  in  Weber  a.  a.  O.  S.  48—51;  v.  Fcstenberg  a.  a.  O.  S.

iso«  Verträge  v.  25.  Oft.  1819,  v.  24.  Juni  1822,  vom  17.  Juni  1823,  v.  9./17.  Juni
18¿6  uno  ì).  2.  Dez.  1826.
*)  Siehe  Weber  a.  a.  O.  S.  53—62;  v.  Festenberg  a.  a.  O.  S.  169  ff.
)  Siehe  den  Unterschied  zwischen  Zollanschluß  und  Zollv'ereinigung  in  R  vschcr's  Schrift
„Zur  Grundungsgeschichte  des  Zollvereins",  Berlin  1870,  ©.67.  Die  Anschlüsse  kleinerer
(le  o  i  c  t  s  t  h  e  i  l  e,  welche  von  dem  Gebiete  größerer  Staaten  umschlossen  sind,  an  das  Zollund
  Handels,hstem  der  letzteren  bcgaiinen  schon,  wie  gezeigt  wurde,  im  Jahre  1819.  Ein
Berzeichnlß  aller  dieser  Vertrüge  und  der  angeschlossenen  Landes  th  eile
ist  im  Separat-Artikel  I  zum  offenen  Zollvereinigungs-Vertrage  v.  22.  Mürz  1833  (Bd.  I
ber  Vertrüge  S.  13)  und  zuletzt  im  Art.  2  des  Zvllvereinigungs-Vertrags  v.  16.  Mai  1865
(Bd.  V  der  Verträge  S.  43)  ausgestellt.
7 )  Siehe  Roscher  a.  a.  O.  S.  66  ff.;  Weber  a.  a.  O.  S.  61  ff.
            
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