Full text : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

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v.  Aufse  st:  Die  Zölle  und  Steuern  des  Deutschen  Reiches.

Auf  eine  weitere  Vorlage  des  Reichskanzlers  vom  25.  Jllni  1871/)
welche  7  Berichte  der  Kommission  zur  weiteren  Ausbildung  der  Statistik  des
Zollvereins  enthielt/)  faßte  der  Bimdesrath  des  Deutschen  Reichs  auf  Grund
eines  Berichtes  seiner  Ausschüsse  vom  14.  November  1871  *)  am  7.  Dezember
1871  (Prot.  §  643)  über  nachstehende  Gegenstände  Beschlüsse,  welche  zum
Theile  noch  jetzt  die  Grundlage  für  die  Statistik  des  Deutschen  Reichs  bilden:
1.  bezüglich  der  Bevölkerungsstatistik  uub  der  Volkszählnng,
welche  am  1.  Dezember  1871  stattfinden  sollte/)
2.  bezüglich  der  bereits  erwähnten  Ortschaftsverzeichnisse,  deren
Einrichtung  jedem  einzelnen  Bundesstaate  überlassen  werden  solle; 5 )
3.  bezüglich  des  Waaren  Verkehrs  des  Zollgebiets  des  Deutschen
  Reichs  mit  dem  Auslande  und  den  Zvllausschlüssen  vom
1.  Januar  1872  ab/)
4.  wegen  der  Statistik  der  Seeschiffe  und  sonstigen  ans  den  Seeverkehr ­
  bezüglichen  Verhältnisse;
5.  bezüglich  des  Verkehrs  auf  den  Deutschen  Wasserstraßen;
6.  bezüglich  der  Einrichtung  der  Statistik  der  gemeinschaftlichen ­
  Zölle  und  Steuern  des  Deutschen  Reiches;
7.  bezüglich  der  baldigen  Herstellung  eines  alphabetischen  Registers
über  die  Verzeichnisse  der  einzelnen  Zoll-  und  Steuerämter  des  Deutschen
Reiches  nach  ihren  Befugnissen;
8.  bezüglich  einer  Nachweisung  über  die  Organisation  der  Verwaltung ­
  der  Zölle  und  Steuern  des  Deutschen  Reichs  nach  dem  Stande
des  Jahres  1872;
9.  bezüglich  einer  fortlaufenden,  von  1872  an  beginnenden  Geschäftsstatistik ­
  der  Zoll-  und  Steuerverwaltnng  des  Deutschen  Reiches;
10.  bezüglich  der  Aufstellung  einer  Strafstatistik  für  Uebertretungen
in  Zoll-  und  Steuersachen  und
11.  bezüglich  der  Errichtung  eines  das  Zentralbureau  des  Zollvereins
ersetzenden  statistischen  Zentralorgans  des  Deutschen  Reiches^)  zur
*)  Drucksachen  des  Bundesraths  v.  1871  Nr.  158.
*)  Diese  Berichte  betrafen:  1.  die  Ausstellung  der  Uebersichten  über  den  Waarenverkehr
des  Deutschen  Reichs  mit  dem  Auslande;  2.  die  Statistik  der  Seeschifffahrt;  3  die  Statistik
der  gemeinschaftlichen  Zölle  und  Stenern  des  Deutschen  Reiches:  4.  du,  Statistik  der  Straffälle
  in  Bezug  auf  Zölle  und  Steuern  des  Deutschen  Reiches;  5.  die  Ermittelung  der  landwirthschaftlichen
  Bodenbenntzung  und  der  Ernteerträge,  sowie  der  Viehhaltung  int  Deutschen
Reiche;  6.  die  Statistik  des  Verkehrs  der  Eisenbahnen  und  7.  die  Gründung  und  Einrichtung ­
  der  Reichsbehörde  für  Deutsche  Statistik.
8 )  Drucksachen  von  1871  Nr.  170.  Mit  diesem  Berichte  kamen  auch  noch  techs  Berichte
der  Kommission  für  Statistik  zur  Vertheilung  imb  zwar  1.  für  den  Erwerb  und  Verlust
der  Staatsangehörigkeit;  2.  über  den  Bergwerks-,  Hütten-  und  Salinenbetrieb;  3.  über  die
Gewerbestatistik;  4.'  über  die  Schiffsunfttlle'  an  Deutschen  Küsten;  5.  über  den  Verkehr  auf
Deutschen  Wasserstrasten;  6.  über  die  Organisation  und  Geschäfte  der  Zoll-  und  Steuervcrwaltung
  des  Deutschen  Reiches.
4 )  Siehe  über  diese  und  die  von  1875  Bd.  2,  14,  20,  25,  30.  37  der  Statistik  des
Deutschen  Reiches.  Ueber  die  für  1880  Bundesrathsbeschlust  v.  29.  Mai  1880  S.  396.
6 )  Siehe  das  Ortsverzeichnis;  nach  der  Zusammenstellung  von  1875  in  Band  5  der
Statistik  des  Reiches.
")  Ist  abgeändert  durch  das  Gesetz  vom  20.  Juli  1879  und  die  hiezu  erlassenen  Dienstvorschriften. ­
  '  .
7 )  Dieses  Reichsorgan  trat  unter  dem  Titel  „Statistisches  Amt  des  Deutichen
Reiches"  mit  l.  April  1872  ins  Leben,  da  an  diesem  Tage  das  Zentralbureau  seine  Thätigkeit ­
  eingestellt  hatte.  (Bundesrathsprot.  vom  9.  Februar  1872  §  28  und  Hirth's  „Annalen"
1872  S.  1547.)
            
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