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v. Aufseß: Die Zölle und Steuern des Deutschen Reiches.
des auf das treffende Jahr
behörden einzusenden:
folgenden Jahres an ihre vorgesetzten Direktiveine
Uebersicht über die Waare neinfuhr/)
2. desgleichen über die Waaren ausführt)
3. desgleichen über die Waaren durch fuhr/)
4. desgleichen über die Maar en-Ein- und Ausfuhr in dem treffenden
Hafen/") , . ^ , .
5. desgleichen über die Waaren-Ein- und Ausfuhr auf dem
Haupt-Flusse des Bezirks, . .
6. desgleichen des Waareuverkehrs in den verschiedenen Niederlagen,
ausgeschieden nach Art derselben (öffentliche, Privat-,
Konto-, Kredit-, Theilungsniederlage) und nach den Orten, wo sich
dieselben befinden, linb hiezi?)
7. eine summarische Uebersicht der im betreffenden Jahre vorhanden
gewesenen Niederlagen/)
8. eine Uebersicht der auf Grund des § 112 der Vereinszollgesetze bet
dem Meß- und Marktverkehre zugestandenen Erleichterungen und
Befreiungen, .
9. desgleichen der auf Grund der §§ 113 und 114 des Veremszollgesetzes
bei dem Verkehr mit Reto urw a aren zugestandenen Erleichterungen
und Befreittngen,
10. desgleichen der auf Grund der §§ 115 und 116 des Veremszollgesetzes
bei dem Veredlungsverkehr (einschließlich des kleinen
Grenzverkehrs) zilgestandenen Erleichterungen und Befreiungen/)
11. desgleichen der auf Grund des § 117 des Vereinszollgesetzes vom
Eingangszvlle freigelassenen inländischen Strandgüter,
12. desgleichen der ans Grund des § 118 des Vereinszollgesetzes gewährten
Zollerlasse ans Billigkeitsrücksichten.
Diese Uebersichten sind von den Direktivbehörden, gleich wie die vierteljährigen,
zu prüfen und vier Wochen nach der Vorlage dlirch die Hauptämter
dem Statistischen Amte einzureichen?)
Das Statistische Amt fertigte hieraus jährlich 23 Uebersichten/)
und zwar: _ _ , , ,
1. etite Hauptübersicht der Waareneinfnhr und der erhobenen
Eingangszvlle mit Schätzung des Werthes der Einfuhr/)
2. eine Uebersicht der Waareneinfnhr mit Unterscheidung der Grenzstrecken
derselben/) ... ., ..
3. eine solche mit Unterscheidung der Ge bietst hei le, tu welchen dte
schließliche Abfertigung zum ' Eingänge auf Niederlagen oder in den
freien Verkehr erfolgte/) .
4. dergleichen mit Unterscheidung der Gebietstheile und der wichtigen
Grenz strecken des Eingangs/)
9 Fallen weg seit 1. Januar 1880.
*) Nvn 1880 an nur nach für 10 Häfen nach Bundcsrathsbc,chlu,; vom 29. Januar
1880 (§ 58 des Prot/.
4 ) LitÎVÏbtlj. 1-3 der Vorschriften für das Statistische Amt bezüglich der ^Handelsstatistischen
Uebersichten.
6 ) Aufgehoben'sei^lO'Jan. 1877 durch Bundesrathsbeschlus; v. 6. Dez. 1876 (§ 399).
7 ) Aufgehoben durch Bundesrathsbeschlus; v. 15. Juni 1875.