24
v. Aufseß: Die Zölle und Steuern des Deutschen Reiches.
Tarrfrrung der Wollenwaaren herbeigeführt, welche jetzt nach der durch
das spezifische Gewicht bestimmten Feinheit der Gewebe zu erfolgen hat, soweit
dieselben nicht zrl den Filz-Strumpfwaaren oder Fußdecken zrl rechnen sind.
Ein Gesetz vom 21. Juli 1881 erhöhte den Zoll auf frische Beili,
beeren, M ühlensabrikate aus Getreide und Hülse ns rächten und
gewöhnliches Backwerk, ein weiteres Gesetz vom 23. Juni 1882 belegte
den f ü r K ra tzen f a b ri k en b e st i m m t e n W a l z d r a h t mit einem niedrigeren
Eingangszoll und ebenso Perlmutterstäbe zu Kurzwaaren vorgearbeitet.
Durch das Gesetz vom 13. Mai 1884 betr. die Anfertigung und Ver
zollung von Zündhölzern wurde der Zoll für diese erhöht.
Am Wichtigsten sind aber die Aenderungen, welche durch das ^oll-
f TL 22' 1885 für Me @ingong8göiie emQef#t mit)
hauptsächlich durch die im Reichstage aus Mitgliedern verschiedener Parteien
(ausgenommen Demokraten und Freisinnige) gebildete wirthschastliche Ver
einigung durchgesetzt wurde. Hiedurch sind die Getreide-, Vieh-, Fleisch-
Holz-, Branntwein-, Reis-, Honig-, Caviar-, Hummer-, Champagner-Zià
sown' diejenigen auf einen großen Theil von Jndustrieartikeln wesentlich erhöht
n r Durch Ziffer III m § 1 desselben Gesetzes wurde den Inhabern von
Oelmuhlen fur die zur Ausfuhr bestimmten Oelfabrikate eine ähnliche Be
günstigung für den Bezilg ausländischer Oelfrüchtc gewährt, wie den Mühlen-
besttzern für ausländisches Getreide.
ber #^6^1^ beë 9Iübengnder8 ist g» emÂ^ien, W im
sommer 1883 eme (Snqnete fWfanb, über Me m,i 12. 1884 ein
ausführlicher Bericht erstattet wurde. Der Grund der Enquete war das Herab
gehen der Erträgnisse aus der Rübenzuckersteuer und zugleich das Verlangen
verschiedener .Juteressenkreise nach einer Aenderung der Besteuerung und
Ausfuhrvergütungen. Bis jetzt war das Resultat wegen der im Jahre 1884
eii#iibemi mbeiig»^^!^ mir ein geringc8, bo mir M# ein ®efe% born
7 * SPL 1 . bl r Ausfuhrvergütungen für die verschiedenen Zllckersvrten um
ļL’ 0 Ņienmge fur 50 kg herabgesetzt wurden. Ein ans eine Erhöhung der
^1#^#«^ bon 1,60 m mis 1,80 9%. für l^kg^ibcn imb@rMMmq
ber 9ín8^l^^rbergnt,mgell obgicíenber ®efe^^e^t^nr^ ^eí^^cr im Sommer 1884
bem Reichstage vorgelegt worden war, kam nicht zilr Berathung?)
Bei der Tabacksteuer sind nur kleine Aenderungen der Gesetzgebung
gn ba ein ^ über Me @11#^,mq bc8 ÌIobndmonoboÌ8
welches mt Sommer 1882 im Reichstage vorgelegt'') und berathen worden
war mit großer Majorität abgelehnt wurde. Durch ein Gesetz
vom 6. April 1885 wurden jedoch Erleichterungen für den Tabackbau durch
Hinausschiebung der Termine für die Gewichtsermittlung und Steuerzahlung
gern# ,mb M# #,(^8^8### nod; sonstige 0¿gün^^iglmgen für bi'e
Pflanzer und Händler in der Ausführung des Gesetzes vom 16. Juli 1879
zugestanden und die Vergütungssätze für die ausgeführten inländischen Tabacke
und Fabrikate darails erhöht?)
*) S. das Nähere in Abtheilung V «iff. 1.
*) Z. das Nähere im Abschnitts Ziffer 2.
S. Näheres in Hirth's Annalen 1882 S.
) S. das Nähere im Abschnitt V Ziffer 3.
177, 371, 489.