Full text : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Besondere  Vorschriften.  Eingangszölle.

49

erlassenen  Anweisung')  im  Zollverein  ms  Leben  trat  hatte  d,,i  Zollgesetzgebung ­
  ans  der  ersten  Zeit  des  Zollvereins  Geltung  gehabt.  Es  bestand
dieselbe  ans  dem  Zollgesetz  lind  der  Zollordnung,  welche  durch  em  besonderes
Protokoll  ,1(1.  München  den  22.  August  1836  unter  den  Vereinsstaaten  tn
der  Absicht  vereinbart  worden  waren,  daß  ersteres  als  Landcsgesetz  pubnzirt
werden  sollte,  ivoqegen  es  dem  Ermessen  jeder  Landes-Regierung  überlasten
blieb  in  wie  weit  sie  die  Letztere  als  Gesetz  behandeln  wolle.  Dennoch  hielten
es  alle  Vereinsstaaten  für  zwcckinäßig,  sowohl  das  Zollgesctz  als  auch  die
Zollordnung  als  Landergesetze  zu  publiziren.-)  InBezugaus  die
stvllstrasqesetzgebung  war  es  nicht  gelungen,  die  gleillstormige  Redaktion
eines  Gesetzes  für  sämmtliche  Vereinsstaaten  zu  stände  zu  bringen.  Man
verständigte  sich  auf  der  1.  General-Zoll-Konferenz  nur  über  gewisse  leitende
Grundsätze,  nach  denen  die  Redaktion  eines  Gesetzes  in  jedem  Staate  erfolgen
sollte.  Es  bestanden  daher  im  Zollvereine  mehrere  Zollstrafgesetze,  die  nicht
nur  in  Form  und  Anordnung,  sondern  auch  in  materieller  Beziehung  mannigfach ­
  von  einander  abwichen.  .  .
Obgleich  das  Bedürfniß  einer  mehr  einheitlichen,  gleichförmigen  und  den
veränderten  Handels-  und  Verkehrs-Verhältnissen  mehr  entsprechenden  Zollgesetzgebung ­
  schon  längere  Zeit  allerseits  lebhaft  empfunden  worden  war,  so
war  es  doch  erst  dem  Zollparlamente  vorbehalten,  sich  für  eine  durchgreifende
Reform  derselben  öffentlich  auszusprechen,  nachdem  vorher  schon  die  Preußische
Regierung  in  der  Denkschrift,  mit  welcher  der  Entwurf  eines  Gesetzes  wegen
Abänderung  einzelner  Bestimmungen  der  Zollordnung  und  Zollstrafgesetzgebung
dem  Bundesrathe  vorgelegt  worden  war,  auf  ein  solches  Bedürfnis;  ansdriicklich
hingewiesen  hatte.  „  „  _  _  -,  -,
Die  Wünsche  des  Zollparlainents  hatten  sich  aus  folgende  Punkte  erstreckt  :
1.  Die  möglichst?  Erleichterung  der  Zollabfertigung  in  Bezug  auf  die
Zeit,  zu  welcher  dieselbe  stattfinden  darf,  sowie  in  Bezug  auf  Anzahl,  Lage
und  Kvnipetenz  der  Zoll-Stellen,  eintreten  zu  lassen.
2.  Möglichste  Erweiterung  des  Ansageverfahrens  und  Niederlageverkehrs.
3.  Die  Zulassung  jeder  Veränderung  (Umladung,  Umpackung,  Theilung)
der  vom  Auslande  eingegangenen  und  noch  nicht  in  den  freien  Verkehr  gesetzten ­
  Waaren  ans  dem  '  Transporte,  soweit  solche  unter  amtlicher  Aufsicht
geschieht.
4.  Die  möglichste  Beschränkung  der  Kontrolen  im  Grenzbezirke  und
Binnenlande.  _  „  .  .  .
Die  Wünsche  des  Handelsstandes  fanden  einen  umfassenden  Ausdruck  m
einer  im  Jahre  1868  von  der  Kaufmannschaft  zu  Königsberg  aus  Veranlassung ­
  der  Delegirten-Konferenz  Norddeutscher  Seehandelsplätze  mit  viel  Sachkenntnis; ­
  ausgearbeiteten  Denkschrift  „über  die  Reform  des  Zollverfahrens",
mit  deren  Inhalt  sich  der  bleibende  Ausschuß  des  Handelstages  im  Wesentlichen
einverstanden  erklärte?)
Das  neue  Vereinszollgesetz  vereinigte  unter  Ausdehnung  seiner  Bestimmungen ­
  auf  den  Eisenbahn-  und  Seeverkehr  das  frühere  Zollgesetz,  die  Zollordnung ­
  und  das  Zollstrafgesetz  in  ein  Gesetz,  wodurch  nicht  nur  den  Zollbehörden,
sondern  auch  den  mit  denselben  verkehrenden  Personen  eine  übersichtliche  Zui)
  Zentralblatt  1870  S.  8  und  Jahrbücher  f.  Z.  u.  V.  1869  S.  458  ff.:  Hirth's  Annalen ­
  1868  S.  999.
*)  Hirth's  Annalen  1868  S.  51.  ff.
3 )  Siehe  Näheres  Hirth's  Annalen  1868  S.  281,  1869  S.  562  ff.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.