Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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Jenem  im  60.,  im  Durchschnitt  im  56.  Jahre.  Das  Schwinden
der  Kraft  ist  also  kontraktlich  nicht  zu  bemessen.
Diesen  Nachteil  der  Arbeiter  haben  aus  sittlichen  Gründen
alle  wohlhabenden  Arbeitgeber:  Guts-,  Bergwerks-,  Fabrik-,  Werkstätten-Besitzer,
  Herrschaften  rc.  schon  seit  alten  Zeiten  bis  heute  ln
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ter  behalten  und  ausreichend  verpflegen,  wenn  sie  m  ihrem  Dienst  die
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Privatwohlthätigkeit  mit'  auf  die  Minderheit,  bei  deii  ländlichen
Arbeitern  meistens  nur  auf  Gntsbczirke,  und  diese  betragen  nach  der
Zählung  von  1880  in  Preußen  nur  15  829,  wahrend  die  Zahl  der  Land-Ämeinben
  37  668  bctTÖgt.  gür  bic  Mciimi  9iibckgcbcT  m  b^e»
Landgemeinden:  Bauern,  kleinen  Handwerker,  Jnstleiite  gilt  aber  dasselbe, ­
  was  von  den  ländlichen  Arbeitern  gesagt  wurde:  ohne  gesetzliche
Verpflichtung  zahlen  sie  keinen  Beitrag.
Die  Allerhöchste  Botschaft  vom  17.  November  1881  betont  das
sittliche  Motiv,  denn  sie  erwartet  die  Losung  der  socialen  Aufgaben
durch  solche  Gesetze,  „welche  auf  ben  sittlichen  Fundamenten  des  christlichen ­
  Volkslebens  stehen",  sie  will  also  —  dies  ist  wenigstens
uilsere  Auffassnng  —  die  Veränderlichkeit  und  Vergänglichkeit  ccc
menschlichen  Kraft  in  Rechnung  bringen,  sie  will  neben  jenes  Nechts-Vcrhältniß,
  welches  der  Vertrag  gründet,  drei  Gesetze  stellen,  nach
welchen  der  Arbeitgeber  in  Gemeinschaft  mit  dem  Arbeiter  teilnehmen ­
  soll,  wenn  die  Arbeitskraft  des  letzteren  schwindet:  und
zwar  das  Kranken-Versichernngsgcsetz,  wenn  der  Verlust  semer  Kraft
durch  Krankheit  ein  vorübergehender,  —  das  Unsall-Verstcherungsgesetz
  wenn  der  Verlust  dilrch  Maschinenbetriebsunfälle  ein  langer
oder  kürzer  dauernder.  —  die  Alters-  und  Invaliden  Versicherung, ­
  wenn  der  Verlust  durch  Alter  und  Invalidität  em  lebenslänglicher ­
  wird.
Die  Selbsthülfe  der  Arbeiter  allein  ist  nicht  ausreichend,
um  sie  im  Alter  gegen  Mangel  und  Not  zu  schützen.  Wir  übeizeuqen
  uns  hiervon'durch  folgende  Berechnung:  Drei  Mark,  von
13V,  Millionen  Arbeitern  37  Jahre  lang  gezahlt,  Zins  auf  Zins,
4  vom  Humbert  angelegt,  vervielfältigen  sich  nach  Bleibtreu  ü  stnan
ziellcn  Tabellen  um  das  Vierfache.  Hierzu  kommen  noch  jene
28  221  639  Mark,  welche  die  Verstorbenen  hinterlassen,  so  dag  beide
Kapitalien  zusammen  die  Höhe  erreichen,  um  jedem  Arbeiter,  welcher
das  56.  Jahr  erreicht,  eine  lebenslängliche  Rente  von  fast  drei  Mark
monatlich  zahlen  zu  können.  (Vergi.  Kretschmann  Seite  9.)  Diese
Rente  von  etwa  8  bis  9  Pfennigen  pro  Tag  ist  indessen  ohne
andere  Beihülfe  zu  klein,  um  die  notwendigsten  Lebensbedürfnisse
zu  befriedigen.  ,  .
Für  die  Gewährung  dieser  Beihülfe  steht  der  Arbeitgeber ­
  dem  Arbeiter  am  nächsten.
Dies  führt  uns  wieder  zu  der  praktischen  Frage:  wie  hoch  soll
diese  Beihülfe  bemessen  werden?  Die  überwiegende  Mehrzahl  der
Arbeitgeber  besteht  in  den  37  668  preußischen  Landgemeinden  aus
kleinen'  Besitzern  und  Bauern,  deren  Jahreseinnahme  sehr  gering  ist.
            
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