Kapitel II. Adam Smith. 105
wissenschaftliche Schärfe des ersteren noch die apologetische Ten
denz des zweiten. Er ist kaum mehr als der Wied erschein jener ein
wenig kindlichen Vertrauensseligkeit, die das ganze 18. Jahrhundert
der Güte der Natur entgegenbrachte, und ist mehr der Ausdruck
eines tiefen Gefühls als der Schluß aus einer scharfgefaßten Beweis
führung. K
§ 3. Die wirtschaftliche Freiheit und die Theorie vom
internationalen Handel.
‘ Das praktische Ergebnis des Naturalismus und des Optimismus
Smith’s ist selbstverständlich die wirtschaftliche Freiheit. ‘ Sie ergibt
sich mit solcher Notwendigkeit aus allem, was wir soeben gesagt
haben, daß der Leser ganz darauf vorbereitet ist, wenn er am Ende
des vierten Buches, nachdem Smith das merkantilistische System
und das der Physiokraten untersucht hat, den folgenden berühmten
Satz findet;
„Räumt man also alle Begünstigungs- oder Beschränkungssysteme
völlig aus dem Wege, so stellt sich das klare und einfache System
der natürlichen Freiheit von selbst her. Jeder Mensch hat, solange
er nicht die Gesetze der Gerechtigkeit Übertritt, vollkommene Frei
heit, sein Interesse auf seine eigene Weise zu verfolgen und seine
Industrie sowohl als sein Kapital mit der Industrie und den Kapi
talien anderer Menschen oder anderer Klassen von Leuten in Kon
kurrenz zu bringen.“ Was die Regierung, oder wie Smith sagt, das
„Staatsoberhaupt“ anlangt, „so wird es dadurch gänzlich einer Pflicht
entbunden, bei deren Ausübung es immer unzähligen Täuschungen
ausgesetzt sein muß, und zu deren richtiger Erfüllung keine mensch
liche Weisheit und Kenntnis hinreicht, der Pflicht nämlich, die In
dustrie der Privatleute zu überwachen und sie auf die dem Interesse
der Gesellschaft zuträglichsten Gewerbe hinzuleiten“ 1 ).
Die Nichteinmischung des Staates in das Wirtsschaftleben: das
ist daher der Grundsatz, zu dem Smith, nach den Physiokraten, aber
auf einem umfassenderen und wissenschaftlicheren Wege gelangt.
Aber hier wie in seinem ganzen Buche, wird Smith von dem
Bewußtsein des Positiven und des Konkreten, das bei ihm so aus
geprägt ist, daran gehindert, sich mit einer allgemeinen Beweisführung
zu begnügen. Es genügt ihm nicht, das Nutzlose der Einmischung
des Staates gegenüber den von der Gesellschaft spontan geschaffenen
Einrichtungen zu beweisen. Es liegt ihm vielmehr daran, nach
zuweisen, daß der Staat infolge seiner ganzen Natur ungeeignet ist,
b Völkerreichtum II, S. 160, B. IV, Kap. IX, am Ende.