Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel II. Adam Smith. 105 
wissenschaftliche Schärfe des ersteren noch die apologetische Ten 
denz des zweiten. Er ist kaum mehr als der Wied erschein jener ein 
wenig kindlichen Vertrauensseligkeit, die das ganze 18. Jahrhundert 
der Güte der Natur entgegenbrachte, und ist mehr der Ausdruck 
eines tiefen Gefühls als der Schluß aus einer scharfgefaßten Beweis 
führung. K 
§ 3. Die wirtschaftliche Freiheit und die Theorie vom 
internationalen Handel. 
‘ Das praktische Ergebnis des Naturalismus und des Optimismus 
Smith’s ist selbstverständlich die wirtschaftliche Freiheit. ‘ Sie ergibt 
sich mit solcher Notwendigkeit aus allem, was wir soeben gesagt 
haben, daß der Leser ganz darauf vorbereitet ist, wenn er am Ende 
des vierten Buches, nachdem Smith das merkantilistische System 
und das der Physiokraten untersucht hat, den folgenden berühmten 
Satz findet; 
„Räumt man also alle Begünstigungs- oder Beschränkungssysteme 
völlig aus dem Wege, so stellt sich das klare und einfache System 
der natürlichen Freiheit von selbst her. Jeder Mensch hat, solange 
er nicht die Gesetze der Gerechtigkeit Übertritt, vollkommene Frei 
heit, sein Interesse auf seine eigene Weise zu verfolgen und seine 
Industrie sowohl als sein Kapital mit der Industrie und den Kapi 
talien anderer Menschen oder anderer Klassen von Leuten in Kon 
kurrenz zu bringen.“ Was die Regierung, oder wie Smith sagt, das 
„Staatsoberhaupt“ anlangt, „so wird es dadurch gänzlich einer Pflicht 
entbunden, bei deren Ausübung es immer unzähligen Täuschungen 
ausgesetzt sein muß, und zu deren richtiger Erfüllung keine mensch 
liche Weisheit und Kenntnis hinreicht, der Pflicht nämlich, die In 
dustrie der Privatleute zu überwachen und sie auf die dem Interesse 
der Gesellschaft zuträglichsten Gewerbe hinzuleiten“ 1 ). 
Die Nichteinmischung des Staates in das Wirtsschaftleben: das 
ist daher der Grundsatz, zu dem Smith, nach den Physiokraten, aber 
auf einem umfassenderen und wissenschaftlicheren Wege gelangt. 
Aber hier wie in seinem ganzen Buche, wird Smith von dem 
Bewußtsein des Positiven und des Konkreten, das bei ihm so aus 
geprägt ist, daran gehindert, sich mit einer allgemeinen Beweisführung 
zu begnügen. Es genügt ihm nicht, das Nutzlose der Einmischung 
des Staates gegenüber den von der Gesellschaft spontan geschaffenen 
Einrichtungen zu beweisen. Es liegt ihm vielmehr daran, nach 
zuweisen, daß der Staat infolge seiner ganzen Natur ungeeignet ist, 
b Völkerreichtum II, S. 160, B. IV, Kap. IX, am Ende.
	        
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