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und ziemlich zivilisirten Ew e-Ne gern bewohnt. Unter deut
schen Schutz haben sich bis heute folgende Landschaften des
Hinterlandes begeben: Togo, Tome, Kewe, das wichtige
Agotime, Tuwi, Agome, Liati, Gbele, Agu und
O b e r - T o w e. Tome, Kewe und Agotime wurden durch die
Expedition der Herren Konsul Ra nd ad und Assessor F al
len st ein, die letztgenannten sechs Landschaften durch diejenige
der Herren Grade und Dr. Henrici für das Deutsche Reich
erworben. Die Literatur über das Togoland, insbesondere über
das Innere desselben, ist, verglichen mit derjenigen über Kame
run, noch eine dürftige; außer dem Zöller'schen Werke über
die Sklavenküste sei vor allen Dingen das außerordentlich in
teressante Buch „Das deutsche Togogebiet" von Dr. Henrici
(Leipzig 1888) hier erwähnt.
Deutsche Handelsfaktoreien befinden sich übri-
gens längs der ganzen Westküste, von Senegambien bis
zum Kongo und darüber hinaus, mögen die betreffenden Plätze
unter französischer, englischer, portugiesischer oder deutscher Schutz-
Herrlichkeit stehen. Der hanseatische Handel hat hier den französi
schen längst überflügelt und macht dem englischen die wirksamste
Konkurrenz. Selbst in dem englischen Lagos, dem Haupt-
handelsplatze der Guincaküste, befindet sich der Handel vor
wiegend in den Händen der Deutschen. Als wichtigste unter
den vielen Plätzen, in denen sich deutsche Handelsniederlassungen
und Faktoreien befinden, seien erwähnt: Freetown, Cape Mount,
Monrovia, Klein-Bassa, Groß-Bassa, Greenville, Cavalla. Tabu,
Cape Coastcastle, Akkra, Adda, Quitta, Danoe, die bereits ge-
nannten 4 deutschen Togostädte, von denen Klein-Popo (Ancho) die
wichtigste ist, Groß-Popo, Porto Novo, Lagos, Braß, die zur
Kamerunkolonie gehörigen Plätze: Viktoria. Bimbia, Kamerun,