53
mit über 100 % des Einheitswertes von 1928. von allen verschuldeten Betrieben
belastet:
in der Größenklasse von 0—100 ha 15,8 % der Betriebe
. „ 101—200 „ 22,3% »
‚ über200. 221%
Nun beträgt der durchschnittliche Einheitswert von 1928 je Hektar:
bei den Betrieben bis 100 ha 657 RM
„ von101 „ 200, 726
Sn über 200 . 688 .
Nimmt man auf Grund der Berechnungen der Preußenkasse an, daß die
Betriebe aller Größenklassen ihre Schulden mit durchschnittlich 9 % zu ver-
zinsen haben!), so würden bereits die mit 100 % des Einheitswertes von 1928 ver-
schuldeten Betriebe nachstehende Zinsbelastung je Hektar aufzubringen haben:
dei den Betrieben bis 100 ha 59,13 RM
” von 101—200 ha 65,34 ,„
N über 200 . 61.92 .
Nach einer Denkschrift des Deutschen Domänenpächterverbandes betrug
im Wirtschaftsjahr 1924/25 der durchschnittliche Pachtsatz je Hektar in Ost-
preußen 16,25 RM., allerdings für Großbetriebe; da sich dieser Satz auf Güter
ohne bewegliches Inventar bezieht, muß noch die Verzinsung für das Pächter-
kapital hinzugerechnet werden, die man mit etwa 21 RM. je Hektar in Ansatz
bringen kann, so daß der durchschnittliche Pachtzins je Hektar in Ostpreußen
sich auf etwa 38 RM. stellen würde. Es überschreitet also bei diesen Betrieben
der laufende Zinsendienst bereits erheblich den normalen Pachtzins.
Legt man nun die vom Landesfinanzamt in der Tabelle auf Seite 50/51 fest-
gestellte Gesamtverschuldung der gleichen Berechnung zugrunde, so ergibt sich
im Durchschnitt aller Betriebe eine Zinsbelastung je Hektar bei den Gütern
unter 100 ha von RM 32,40 je ha ;
von 100—200 ha „ 2» 44.91 „ » ;
über 200 2 2 20. 3636 4
Danach hätte im Vergleich mit den Pachtpreisen die durchschnittliche Verschul-
dung bei den kleinen Betrieben. und bei den Gütern über 200 ha die Grenze der
Tragbarkeit fast erreicht; bei den Mittelbetrieben von 100 bis 200 ha. ist, sie bereits
überschritten.
Aber diese Zahlen werden erst richtig beleuchtet, wenn man auf Grund von
Buchführungsergebnissen die Entwicklung des Betriebsüberschusses und des
Zinsendienstes miteinander vergleicht. Nach den Buchführungserhebungen des
Enquete-Ausschusses ergibt sich, daß in der Zeit vom 1. 7. 24 bis zum 1.7.27 nur
bei den kleinbäuerlichen Getreidewirtschaften und den Futterbauwirtschaften in
der Größenklasse von 200 bis 400 ha der Betriebsüberschuß zunimmt und der
Zinsendienst sich vermindert. Bei allen anderen Betriebsarten ist in keiner
Größenklasse ein Rückgang des Zinsendienstes zu bemerken. Nirgends reicht
aber, wie bereits auf S. 31/32 ausgeführt worden ist,-der Betriebsüherschuß aus. um
den Zinsendienst auch nur annähernd zu decken.
?) Bei dieser Annahme ist zu berücksichtigen, daß einerseits die kleinen Betriebe durch
Jas stärkere Hervortreten der billigen Aufwertungskredite einen geringeren Zinsendienst haben,
‚ndererseits die großen Betriebe stark an dem billigen 7 und 8% igen Landschaftskredit beteiligt sind.