bis in die neuere Zeit hin der Pächter keinen längeren Vertrag hatte,
sondern alljährlich durch Kündigung verdrängt werden konnte, wurde
nur ganz ausnahmsweise, und nur auf Grund dringender Ursachen von
dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und die Pächterfamilien blieben
Generationen hindurch auf derselben Farm. Auch auf den preussi-
schen Domänen war dieses namentlich in den früheren Zeiten sehr all-
yemein der Fall. In der neueren Zeit ist leider gerade unter dem
Druck der parlamentarischen Kontrolle dem alten Pächter nicht immer
in gewünschter Weise der Vorzug gegeben, sondern die Entscheidung
nach dem Höchstgebote getroffen. Hierdurch sind in beiden Staaten
sehr günstige landwirtschaftliche Ergebnisse trotz Latifundienbesitzes
erzielt.
In England sind die grossen Territorien der Lords in wohl-
arrondierten Farmen verpachtet, die vorzüglich bewirtschaftet werden
und auch in den Händen von Besitzern kaum bessere Verwendung
finden könnten. In Preussen sind die verpachteten Staatsdomänen
als Musterwirtschaften bekannt. In beiden Fällen zeigt es sich, dass
der Umstand der Bewirtschaftung zu gute kommt, dass der Pächter
sein Vermögen vollständig als Betriebskapital in der Hand behält und
deshalb freier und intensiver wirtschaften kann. Ausserdem sind die
selbstthätigen Landwirte in Zeiten der Krisen in der Lage, sich durch
Herabdrückung der Pacht die Lage zu erleichtern und den Druck auf
die Schultern abzuwälzen, welche ihn leichter tragen können. Daher
hat England die viel schwerere Krisis, die durch den Rückgang der
Preise des Getreides in den achtziger Jahren über das Land herein-
brach, viel leichter ertragen als Deutschland.
Freilich bleibt dabei der Umstand bestehen, welcher mit dem
Latifundienbesitz untrennbar verbunden ist, der sogenannte Absen-
tismus, indem der Besitzer nicht imstande ist, selbst auf seinen
Gütern überall zu wohnen, damit in nähere Beziehung zur Arbeiter-
bevölkerung zu treten, sondern dieses Mittelspersonen überlassen muss.
Dieses wird gerade in der neueren Zeit der Arbeiterbewegung von be-
sonderem Nachteil sein. Auch hier aber vermag Verpachtung in
grösseren Gütern auf lange Zeit die Schädlichkeit zu mildern. Am
schlimmsten hatten sich die Verhältnisse hierin in Irland entwickelt,
wo Generalpächter oder Verwalter das Land der grossen Lords, die
in England wohnten, übernahmen, die Verpachtung in Parzellen
durchführten und den Pächtern mit der grössten Härte und Rück-
sichtslosigkeit entgegentraten.
Da von den Bauern nicht die Bildung, daher auch nicht die Zu- Verpachtung
verlässigkeit erwartet werden kann, wie von dem grösseren Landwirte,von bäuerlichen
ist es für kleinere Grundstücke weit schwerer, passende Persönlich- Grundstücken.
keiten als Pächter zu finden... Die Devastierung des Gutes ist bei ihnen
weit mehr zu befürchten, und die Kontrolle bei kleineren Gütern schwie-
riger und kostspieliger. Dahersind die Klagen in Südfrankreich, Ir-
l\and und Italien über die kleinen Pächter sehr allgemein; auch da, wo
die Schwierigkeiten nicht durch die Halbpacht und die damit verbun-
denen Naturallieferungen noch erhöht sind. Eine Ausbreitung des
Pachtsystems wird aus den oben angegebenen Gründen gerade bei dem
däuerlichen Besitze am schädlichsten wirken, weil hier die Anhänglich-
Soanrad. Grundrisse d. nolit. Oekanamie. II. Teil. 2. Aufl.
Vorteile der
Verpachtung,