Full text: Schutz dem Arbeiter!

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Dieses Ziel eines den Bedingungen der Gesundheit und des Familien- 
kbens, sowie den Fortschritten der Cultur entsprechenden Maximal- 
"beitstages kann natürlich nur in angemessenen Zwischenstadien erreicht 
werden, unter sorgfältiger Berücksichtigung der Interessen der Industrie 
der Arbeiter. Eine starke, unvermittelte Reduction der Arbeitszeit 
Nützte die Arbeitsleistung sehr vermindern und könnte damit in der That 
entweder die Concurrenzfähigkeit der nationalen Industrie 
^schüttern, oder aber das Einkommen der Arbeiter schmälern. Den 
Arbeitern wie der Industrie muß Zeit gegeben sein, sich den Verhält 
nisen anzupassen. Kurze Arbeitszeit kann, ebensogut wie hoher Ver- 
ìknst, wenn der Wechsel zu schroff ist, sogar verderblich wirken, indem 
er Luxus und Wirthshausbesuch gefördert wird. Nur allmälig kommen 
edelern Bedürfnisse zu ihrem Recht. Je mehr man von dem 
Şegen angemessener kurzer Arbeitszeit überzeugt ist, desto eher darf man 
"Nt bescheidenen gesetzgeberischen Ansängen zufrieden sein. Arbeitgeber 
^ le Arbeiter werden sich von dem Segen überzeugen und die Gesetz 
gebung weiter drängen. Das ist eine Erfahrung, die sich überall wiederholt. 
Wir haben bereits hervorgehoben, daß je nach den Industrien, den 
technischen und wirthschaftlichen Bedingungen der Production die „nör 
gle", d. h. den Bedürfnissen und der Leistungsfähigkeit der Arbeiter 
Entsprechende Arbeitszeit sich verschieden gestalten wird; wir haben aber 
Anderseits auch ebenso bestimmt erklärt, daß es eine Grenze gibt, über 
lc keine Industrie hinausgehen darf, ohne Gesundheit, Familienleben 
Und berechtigte Ansprüche der Arbeiter an unsere Cultur in Frage zu 
î ellen. Je nach diesen Erwägungen wird auch die Gesetzgebung ihren 
^ìtsgangspunkt nehmen können: entweder indem sie für die einzelnen 
^ņ dustrien, je nach Bedürfniß, die Arbeitszeit festsetzt, oder aber indem 
! e allgemein die Grenze bestimmt, innerhalb welcher die Arbeitszeit 
bewegen muß. Beide Wege haben ihre Vorzüge und ihre Schatten 
den. England hat den erstern Weg c as u isti sch er Regelung für 
ìE einzelnen Industrien — zunächst die Textil-Industrie — gewählt, 
ahrend Frankreich, die Schweiz und Oesterreich dem andern 
^Ege genereller 
% 
Regelung den Vorzug gegeben haben, 
aber ein Mal bleibt 
Letzterer 
^", i»«," schneller zum Ziel, aber ein Mal bleibt der allgemeine 
^ aximal-Arbeitstag für eine Reihe von Industrien, welche ihrer Natur 
eine kürzere Arbeitszeit haben, bedeutungslos, anderseits werden 
* ba, wenn derselbe nicht gar zu weit gegriffen werden soll, Aus- 
e bestimm ungen nothwendig, so daß die Specia lisi rung, 
che in dem Gesetz vermieden ist, durch Verordnungen oder durch 
^b-^ìĢaretionären Entscheidungen der Aufsichtsbehörde nachgeholt 
^den muß. Namentlich werden diejenigen Industrien, in welchen keine
	        
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