123
ventionen und Cartelle auf eine Reduction der Production
Hebung der Preise hinzuwirken.
Ein interessantes Beispiel, wie der Arbeiterschutz auch im Interesse der Arbeitgeber
"egt, bietet die Schweiz. In keinem Industriezweige hat dort der Maximal
er beitst a g heftigern Widerstand gefunden, in feinem wurde derselbe mehr durch Ueber-
äewilligungen und Uebertretung durchlöchert, wie in der Stickerei. Dadurch wurde
Natürlich der Ueb erprod uction Vorschub geleistet. Die gewissenlose Ausbeutungssucht
^sp. die Privilegirung des einen Fabricanten ging immer auf Kosten der andern,
^irsc Einsicht hat sich denn auch mit solchem Nachdruck Bahn gebrochen, daß im Sommer
^85 ein „Centralverband der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des
Vorarlberg" sich gebildet hat, dem 98 bis 99 Procent der Geschäftshäuser (20,000 von
^1,000 Stickmaschinen) sich angeschlossen haben, mit der Verpflichtung strengster
^nnehaltung der elfstündigen Arbeitszeit. Die einzelnen Arbeitsstunden werden
ñanz genau festgesetzt, die eventuellen Pausen Morgens und Nachmittags in die elfstündige
Arbeitszeit eingerechnet; »denn hätte man eine halbstündige Vor- und Nachmittagspause
vorgesehen, so wäre an vielen Orten factisch eine zwölsstündige Arbeitszeit entstanden«.
Publicationen des Verbandes betonen ausdrücklich, daß die Beschränkung der Arbeits-
^uer nicht nur als Maßregel ökonomischer Natur dienen solle, »sondern als Wohlthat
ş>>r die Sticker und Fädlcr und namentlich auch für die vielen minderjährigen Kinder«.
Sonntagsarbcit ist selbstverständlich untersagt. Besondere Controleure, „die oft in
^ocht und Sturm auch in den abgelegensten Bergrevieren ihre Runde machen", sind an-
Ģllt. Auch können Strafen von 2—100 Frs., im Wiederholungsfälle bis 300 Frs.
"^gesprochen werden. Ein Minimal-Arbeitslohn ist festgesetzt. Fachgerichte
à schnellen und billigen Erledigung von Streitigkeiten sind organisirt. Eine Un ter-
şilltzu ngskasse für Arbeitslose ist in Aussicht genommen. — „Der Verband hat,"
^ fügt Dr. Schuler (Berichte über die Fabrik-Jnspection in der Schweiz 1884,85. Aarau,
auerländer, 1886) bei, „bereits ganz bedeutende Erfolge erzielt, dem Sinken der
ohne Einhalt gethan, die Production auf ein geringeres Maß zurückgeführt, die
. orhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeiter gebessert und zahllose Stimmen, die früher
ittne Ziele als unerreichbar hinstellten, fangen an zuzugeben, daß der Verband ein Vor-
""ser ähnlicher Organisationen auch aus andern Gebieten sein dürfte."
Die Schifflisticker hatten sich schon 1884 zu einer Vereinigung zusammen
schlössen. Diese hat zwar keine Festsetzung der Arbeitszeit getrosten, Petition irte
"ļ'or bei ben E auto ns -Regier un gen um Versagung aller llebcrzeit-Be-
ìļligungen an die Fabrikschifflisticker. Die cantonalen Regierungen scheinen ihnen
? Uc í> durchweg willfahrt zu haben. „Man hat (übrigens) an eine weitere Reduction
br Arbeitszeit gedacht, zum Theil deshalb, weil die bisherige nicht in dem erwarteten
^"ße eine Verminderung der Production bewirkte." (L. c. S. 35.)
den Berichten der Fabrik-Jnspectoren pro 1886/87 ist der Verband der Schiffchen-
wieder eingegangen. „Dagegen ist der »Central verband der St ick er ei-
„ -. e« recht lebenskräftig geblieben. Er gedieh trotz manchfacher Anfechtungen und
ofahren. Nicht nur die Vorarlberger Sticker schlossen sich ihm an, sondern auch in
'ochsen entschloß man sich nach längerm Bedenken, eine Verbindung ähnlicher Art zu
binden und mit den Schweizern Hand in Hand zu gehen. Der Ueberproduction
ļ Ur ^e durch hohe Besteuerung neu aufzustellender und dem Verband bei-
Jp.tender Maschinen, sowie durch strenges Festhalten an der, mit Einschluß
¡ŗ şâļliger kleinerer Eßpausen, elfstündigen Arbeitszeit und Verzicht auf jede in
^lcnd welcher Art motivirte Verlängerung derselben einigermaßen vorzubeugen gesucht,
"ì'ch Einführung und Organisation eines wirksamen Musterschutzes trachtete man die
Nach
Stickereien
^Üdusti-i