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"'it ber von 1882. In Preußen wurden in größern gewerblichen Be
lieben (mit mehr als fünf Arbeitern) 1875 erst 253 387 Arbeiterinnen
beschäftigt; 1882 war diese Zahl schon aus 402 568 (um 31,s °/o) ge
legen. (Schmoller's Jahrbuch, Bd. IX, S. 88.) Um so mehr ist
es aber Pflicht, dieser Entwickelung durch schützende Maßnahmen Schranken
setzen — zum Schutze der Gesundheit, aber auch zur Ermöglichung
ber Bethätigung in der Familien- und Hauswirthschaft, der Theil
nahme an Haushaltnngs-Cursen re. (s. oben S. 83).
Die Begrenzung der Arbeitszeit für Arbeiterinnen ist am dringlichsten.
Daß dieselbe aber auch für erwachsene männliche Arbeiter Noth thut,
bat die Bergarbeiter-Bewegung des Jahres 1889 bewiesen. Aus
ber „Denkschrift über die Untersuchung der Arbeiter- und
Betriebs-Verhältnisse in den Steinkohlen-Bezirken, bear
beitet im Aufträge der Minister der öffentlichen Arbeiten und des Innern"
(Berlin, Verlag des „Deutschen Reichs- und preußischen Staats-Anzeigers,
1890) ergibt sich (S. 20—26) klar, daß die Schichtdauer sowohl in
Dberschlesien (12 und mehr Stunden) wie auch in den Saar-
ñrub en (in der Regel 10, aber auch 11 bis 12 Stunden) zu hoch be
sessen war, und sowohl dort wie namentlich aber im Ruhrgebiet
vielfach eine mißbräuchliche Ausnutzung von Ue bersch ich ten zu ver
zeichnen war. Jedenfalls hätte es nicht erst der Aufregungen und
Erschütterungen eines umfassenden Strikes bedürfen sollen, um die Frage
ber Kürzung resp. der gesetzgeberischen Regelung der Arbeitszeit und der
Begrenzung der zulässigen Ueberschichten in Fluß zu bringen.
Die Bergwerke gehören in erster Linie zu den Betrieben, für welche
Falle genereller Regelung, wie es der Antrag Dr. Lieber-Hitze
bezweckte, der Bundesrath eine kürzere Bemessung zu treffen haben
^ürde. Die Beschäftigung unter Tage, die unregelmäßige Lage der
Schichten, die Schwere der Arbeit, die Gefahren für Gesundheit und
Ļeben (durch böse Wetter und Pulverdampf verschlechterte Lust, Zugluft,
^àsse, Hitze rc.), der vielfach weite Weg re. machen hier eine besondere
Regelung nothwendig, wie denn auch gerade der Bergbau sich von
Ehester Zeit her einer besondern schützenden Ordnung erfreut hat.
Ņlit dem Verbot der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter (bis
^0 Jahre) unter Tage ist ja auch die Berechtigung besonderer Maß-
^hinen anerkannt *). Es ist auch gewiß nicht zufällig, wenn in Ober-
ìchlesien, wo die längste Arbeitsschicht üblich ist, die Knappschafts-
ş^tistik die traurigsten Zahlen aufweist.
^ ') Ueber die Gefahren für Leben und Gesundheit der Bergleute speciell tut Kohlen-
e ï8bau geben N. Hirth'S „Gemerbekrankheiten der Arbeiter" eingehenden
'äschluf;. Danach übertrifft die Gefährlichkeit des Steinkohlenbergbaues die