Full text : Schutz dem Arbeiter!

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"'it  ber  von  1882.  In  Preußen  wurden  in  größern  gewerblichen  Belieben ­
  (mit  mehr  als  fünf  Arbeitern)  1875  erst  253  387  Arbeiterinnen
beschäftigt;  1882  war  diese  Zahl  schon  aus  402  568  (um  31,s  °/o)  gelegen. ­
  (Schmoller's  Jahrbuch,  Bd.  IX,  S.  88.)  Um  so  mehr  ist
es  aber  Pflicht,  dieser  Entwickelung  durch  schützende  Maßnahmen  Schranken
setzen  —  zum  Schutze  der  Gesundheit,  aber  auch  zur  Ermöglichung
ber  Bethätigung  in  der  Familien-  und  Hauswirthschaft,  der  Theilnahme ­
  an  Haushaltnngs-Cursen  re.  (s.  oben  S.  83).
Die  Begrenzung  der  Arbeitszeit  für  Arbeiterinnen  ist  am  dringlichsten.
Daß  dieselbe  aber  auch  für  erwachsene  männliche  Arbeiter  Noth  thut,
bat  die  Bergarbeiter-Bewegung  des  Jahres  1889  bewiesen.  Aus
ber  „Denkschrift  über  die  Untersuchung  der  Arbeiter-  und
Betriebs-Verhältnisse  in  den  Steinkohlen-Bezirken,  bearbeitet ­
  im  Aufträge  der  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten  und  des  Innern"
(Berlin,  Verlag  des  „Deutschen  Reichs-  und  preußischen  Staats-Anzeigers,
1890)  ergibt  sich  (S.  20—26)  klar,  daß  die  Schichtdauer  sowohl  in
Dberschlesien  (12  und  mehr  Stunden)  wie  auch  in  den  Saarñrub
  en  (in  der  Regel  10,  aber  auch  11  bis  12  Stunden)  zu  hoch  besessen ­
  war,  und  sowohl  dort  wie  namentlich  aber  im  Ruhrgebiet
vielfach  eine  mißbräuchliche  Ausnutzung  von  Ue  bersch  ich  ten  zu  verzeichnen ­
  war.  Jedenfalls  hätte  es  nicht  erst  der  Aufregungen  und
Erschütterungen  eines  umfassenden  Strikes  bedürfen  sollen,  um  die  Frage
ber  Kürzung  resp.  der  gesetzgeberischen  Regelung  der  Arbeitszeit  und  der
Begrenzung  der  zulässigen  Ueberschichten  in  Fluß  zu  bringen.
Die  Bergwerke  gehören  in  erster  Linie  zu  den  Betrieben,  für  welche
Falle  genereller  Regelung,  wie  es  der  Antrag  Dr.  Lieber-Hitze
bezweckte,  der  Bundesrath  eine  kürzere  Bemessung  zu  treffen  haben
^ürde.  Die  Beschäftigung  unter  Tage,  die  unregelmäßige  Lage  der
Schichten,  die  Schwere  der  Arbeit,  die  Gefahren  für  Gesundheit  und
Ļeben  (durch  böse  Wetter  und  Pulverdampf  verschlechterte  Lust,  Zugluft,
^àsse,  Hitze  rc.),  der  vielfach  weite  Weg  re.  machen  hier  eine  besondere
Regelung  nothwendig,  wie  denn  auch  gerade  der  Bergbau  sich  von
Ehester  Zeit  her  einer  besondern  schützenden  Ordnung  erfreut  hat.
Ņlit  dem  Verbot  der  Beschäftigung  jugendlicher  Arbeiter  (bis
^0  Jahre)  unter  Tage  ist  ja  auch  die  Berechtigung  besonderer  Maß-^hinen
  anerkannt  *).  Es  ist  auch  gewiß  nicht  zufällig,  wenn  in  Oberìchlesien,
  wo  die  längste  Arbeitsschicht  üblich  ist,  die  Knappschaftsş^tistik
  die  traurigsten  Zahlen  aufweist.
^  ')  Ueber  die  Gefahren  für  Leben  und  Gesundheit  der  Bergleute  speciell  tut  Kohlene
 ï8bau  geben  N.  Hirth'S  „Gemerbekrankheiten  der  Arbeiter"  eingehenden
'äschluf;.  Danach  übertrifft  die  Gefährlichkeit  des  Steinkohlenbergbaues  die
            
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