Full text: Schutz dem Arbeiter!

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un versucht, sich einen möglichst günstigen Lebensunter 
halt zu erwerben. Die Arbeiter lesen auch die Zeitungen und 
wissen, wie das Verhältniß des Lohnes zu dem Gewinne steht; daß sie 
wehr oder weniger daran Theil haben wollen, ist erklärlich." Mit diesen 
Thatsachen, welche Kaiser Wilhelm II. der Deputation der Bergwerks- 
Gesellschaften entgegenhielt, müssen Arbeitgeber wie Gesetzgeber 
Rechnen, und da kann nur das Resultat sein: es ist besser, wir haben 
ks mit Kampf-Organisationen zu thun, als mit unorganisirten 
fassen, die wohl den Krieg proclamiren, aber nicht — Frieden 
schließen können. 
Man schaffe gesetzliche Rechtsformen (Eintragung, Normativ- 
; Bestimmungen für „Gewerk- resp. Berufs-Vereine" und „Einigungs- 
àniter), daß die Arbeiter sich in ruhigen Zeiten organisiren, daß sie 
che besten und tüchtigsten ihres Standes mit ihrem Vertrauen aus 
zeichnen und an die Spitze stellen können; man gebe ihnen die Möglich 
keit einer regelrechten Verwaltung, Organe, um mit Umsicht und Be 
sonnenheit über die Möglichkeit und Aussichten einer Lohn erhöh ung 
äu berathen, mit den Arbeitgebern resp. deren Vertretung in Unter 
handlung zu treten, und erst dann, wenn die Mittel des Friedens er 
schöpftsind, die Kündigungsfrist eingehalten ist, in den Krieg einzutreten, 
îinen Krieg, der aber auch wieder in jedem Stadium einen Waffenstillstand 
Und Friedensschluß ermöglicht. Der Krieg (Strike) ist immer ein Uebel, 
"" kann nie Selbstzweck sein; derselbe verwildert die Sitten, nährt die 
Leidenschaften, bringt zweifelhafte Elemente oben, legt beiden Parteien 
ö^oße Opfer auf und hinterläßt nur zu leicht bei dem Sieger Uebermuth, 
hei dem Besiegten Verbitterung und Rachlust — bei beiden Enttäuschung. 
Tas ist aber ein Gewinn des Strikes, daß beide den Frieden schätzen 
iernen, ein Gewinn, der aber wiederum nur dann fruchtbar wird, wenn 
"ie Kämpfenden organisirt sind. 
Gewerk-Vereine sind einseitige Klassen- und Kampf-Organisationen, 
sìud der Ausdruck der zum Bewußtsein gekommenen Gegensätze der In- 
dessen, — sind nur relativ berechtigt. Gewerk-Vereine können nicht 
Oben geschaffen werden. Die Aufgabe der Gesetzgebung 
^Un deshalb auch nur sein, denselben Luft und Licht zur Entwickelung 
^ geben, gesetzliche Formen zu schaffen, in denen sie sich ausgestalten 
friedlich entwickeln können. 
Was unsere deutschen Gewerkvereine anbelangt, so stellten sich dieselben in 
Ņr bisherigen Gestaltung als künstliche Partei-Schöpfungen fortschriti 
nche r oder socialdemokratischer Richtung dar'). Erst die zahlreichen 
/bikes der letzten Jahre haben die Bewegung in lebhaftern Fluß gebracht. 
') Die Zahl der Mitglieder der deutschen Gewerk- und Fachvereine ist schwer anzu- 
^l'en. Die Hirsch-Dunker'schen Gewerkvercine mögen ca. 50,000 Mitglieder zählen, während
	        
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