Full text : Schutz dem Arbeiter!

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un  versucht,  sich  einen  möglichst  günstigen  Lebensunterhalt ­
  zu  erwerben.  Die  Arbeiter  lesen  auch  die  Zeitungen  und
wissen,  wie  das  Verhältniß  des  Lohnes  zu  dem  Gewinne  steht;  daß  sie
wehr  oder  weniger  daran  Theil  haben  wollen,  ist  erklärlich."  Mit  diesen
Thatsachen,  welche  Kaiser  Wilhelm  II.  der  Deputation  der  Bergwerks-Gesellschaften
  entgegenhielt,  müssen  Arbeitgeber  wie  Gesetzgeber
Rechnen,  und  da  kann  nur  das  Resultat  sein:  es  ist  besser,  wir  haben
ks  mit  Kampf-Organisationen  zu  thun,  als  mit  unorganisirten
fassen,  die  wohl  den  Krieg  proclamiren,  aber  nicht  —  Frieden
schließen  können.
Man  schaffe  gesetzliche  Rechtsformen  (Eintragung,  Normativ-;
  Bestimmungen  für  „Gewerk-  resp.  Berufs-Vereine"  und  „Einigungsàniter),
  daß  die  Arbeiter  sich  in  ruhigen  Zeiten  organisiren,  daß  sie
che  besten  und  tüchtigsten  ihres  Standes  mit  ihrem  Vertrauen  auszeichnen ­
  und  an  die  Spitze  stellen  können;  man  gebe  ihnen  die  Möglichkeit ­
  einer  regelrechten  Verwaltung,  Organe,  um  mit  Umsicht  und  Besonnenheit ­
  über  die  Möglichkeit  und  Aussichten  einer  Lohn  erhöh  ung
äu  berathen,  mit  den  Arbeitgebern  resp.  deren  Vertretung  in  Unterhandlung ­
  zu  treten,  und  erst  dann,  wenn  die  Mittel  des  Friedens  erschöpftsind, ­
  die  Kündigungsfrist  eingehalten  ist,  in  den  Krieg  einzutreten,
îinen  Krieg,  der  aber  auch  wieder  in  jedem  Stadium  einen  Waffenstillstand
Und  Friedensschluß  ermöglicht.  Der  Krieg  (Strike)  ist  immer  ein  Uebel,
""  kann  nie  Selbstzweck  sein;  derselbe  verwildert  die  Sitten,  nährt  die
Leidenschaften,  bringt  zweifelhafte  Elemente  oben,  legt  beiden  Parteien
ö^oße  Opfer  auf  und  hinterläßt  nur  zu  leicht  bei  dem  Sieger  Uebermuth,
hei  dem  Besiegten  Verbitterung  und  Rachlust  —  bei  beiden  Enttäuschung.
Tas  ist  aber  ein  Gewinn  des  Strikes,  daß  beide  den  Frieden  schätzen
iernen,  ein  Gewinn,  der  aber  wiederum  nur  dann  fruchtbar  wird,  wenn
"ie  Kämpfenden  organisirt  sind.
Gewerk-Vereine  sind  einseitige  Klassen-  und  Kampf-Organisationen,
sìud  der  Ausdruck  der  zum  Bewußtsein  gekommenen  Gegensätze  der  Indessen,
  —  sind  nur  relativ  berechtigt.  Gewerk-Vereine  können  nicht
Oben  geschaffen  werden.  Die  Aufgabe  der  Gesetzgebung
^Un  deshalb  auch  nur  sein,  denselben  Luft  und  Licht  zur  Entwickelung
^  geben,  gesetzliche  Formen  zu  schaffen,  in  denen  sie  sich  ausgestalten
friedlich  entwickeln  können.
Was  unsere  deutschen  Gewerkvereine  anbelangt,  so  stellten  sich  dieselben  in
Ņr  bisherigen  Gestaltung  als  künstliche  Partei-Schöpfungen  fortschritinche ­
  r  oder  socialdemokratischer  Richtung  dar').  Erst  die  zahlreichen
/bikes  der  letzten  Jahre  haben  die  Bewegung  in  lebhaftern  Fluß  gebracht.
')  Die  Zahl  der  Mitglieder  der  deutschen  Gewerk-  und  Fachvereine  ist  schwer  anzu-^l'en.
  Die  Hirsch-Dunker'schen  Gewerkvercine  mögen  ca.  50,000  Mitglieder  zählen,  während
            
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